Mohnhaupt ist frei
Ex-RAF-Terroristin aus der Haft entlassen
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte im Februar entschieden, dass Mohnhaupt am 27. März nach Verbüßung der Mindesthaftzeit von 24 Jahren auf Bewährung freigelassen werden solle. Das Gericht hatte seine Entscheidung damit begründet, Mohnhaupts Entlassung könne "unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden". Das hatte in Deutschland eine heftige Debatte über den Umgang mit dem Linksterrorismus und ihren Vertretern ausgelöst, drei Jahrzehnte nachdem sie das Land mit blutigen Anschlägen gegen Vertreter von Wirtschaft und Politik in Atem gehalten hatten.
Um Mohnhaupt einen Spießrutenlauf vor Kameras zu ersparen, informierte die Justiz die Öffentlichkeit erst nachträglich über die Entlassung. Die 57-Jährige hat bereits eine eigene Wohnung und eine Arbeitsmöglichkeit. Ihr nahe stehende Personen haben ihr nach Justizangaben eine Stelle in ihren Betrieben zugesagt.
Mohnhaupt soll bereits einen Arbeitsplatz haben
Einem Bericht des Magazins "Focus" zufolge wird Mohnhaupt nach ihrer Haftentlassung in Karlsruhe wohnen. Sie könne dort auch einen Job bei einem Autozulieferer-Betrieb annehmen, schreibt das Nachrichtenmagazin. Die Firma gehöre dem Sohn einer Freundin.
Mohnhaupts Anwalt hatte gefordert, seine Mandantin in Ruhe zu lassen, damit sie sich ein normales Leben einrichten könne. Sie sei keine Person der Zeitgeschichte mehr, sondern habe wie jeder andere Haftentlassene ein Recht auf Schutz der Privatsphäre. Das werde sie notfalls gerichtlich durchsetzen.
Als Anführerin der zweiten RAF-Generation war Mohnhaupt vor 30 Jahren an den Morden am deutschen Generalbundesanwalt Siegfried Buback, Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer und sieben anderen Menschen beteiligt.
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