Nicht rechtskräftig

Jetzt entscheidet OGH im “Mordfall Miny”

Oberösterreich
24.03.2007 10:08
Der Fall Miny bleibt spannend. Nach dem eindeutigen - aber nicht rechtskräftigen - Schuldspruch wegen Mordes geht das Verfahren in die nächsten Instanzen. Verteidiger Andreas Mauhart meldete zum Urteil - 15 Jahre Haft und Anstalt - Nichtigkeit und Berufung an. Jetzt entscheidet daher der Oberste Gerichtshof.

Sieben von acht Linzer Geschwornen halten Romana Miny (43) für die Mörderin ihrer Tochter Sandra (21). Sie folgten damit Staatsanwalt Dietmar Gutmayer, der ihr vorwarf, ihre Tochter getötet und anschließend versucht zu haben, die Leiche zu verbrennen. Als dies nicht gelang, hat sie, so die Anklage, die Leiche zerstückelt und in die Donau geworfen. Der Kopf von Sandra ist seither verschwunden. Wegen der nach der Tötung gesetzten Handlungen wurde Miny einstimmig auch wegen Störung der Totenruhe verurteilt: insgesamt 15 Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt.

Der Strafrahmen für Mord beträgt zehn bis 20 Jahre oder lebenslänglich. Von einer Strafe „im mittleren Bereich“, sprach die Vorsitzende Katharina Neumayr. Mildernd sei auch „die belastende Situation, die zwischen der Angeklagten und ihrer Tochter“ geherrscht hätte.

Romana Miny zeigte zum Urteil keine Reaktionen. Der OGH muss nun über das Verfahren, das Oberlandesgericht über die Höhe der Strafe entscheiden.

 

Foto: Chris Koller

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