Das Modell soll laut Entwurf bis 1. Juli in Kraft treten. Die Möglichkeit einer Anstellung von Betreuungspersonal in Privathaushalten soll nicht nur für Pflegegeldbezieher ab Pflegestufe 3 möglich sein, sondern auch für Demenzkranke in den Pflegestufen 1 und 2, sofern sie ständigen Betreuungsbedarf haben.
Der Entwurf sieht einerseits eine Änderung der Gewerbeänderung vor, mit derer die selbstständige Tätigkeit von Pflegekräften ermöglicht werden soll. Andererseits ist für die Möglichkeit einer fixen Anstellung ein Modell in Anlehnung an das Hausangestelltengesetz geplant. Diese Anstellungen sollen entweder in einem Privathaushalt direkt oder bei einer Trägerorganisation möglich sein.
Die Arbeitszeit der Betreuungspersonen darf dabei in zwei aufeinander folgenden Wochen 128 Stunden nicht überschreiten, danach muss eine ununterbrochene Freizeit von mindesten der gleichen Dauer gewährt werden. Freie Sonntage oder freie Halbtage wie im Hausangestelltengesetz gibt es nicht.
Zeiten der "Arbeitsbereitschaft", die über die Höchstgrenze von 128 Stunden hinausgehen, gelten laut Gesetzes-Entwurf nicht als Arbeitszeit. Darüber hinaus sieht der Text drei Stunden Freizeit pro Tag vor, die auch frei von Arbeitsbereitschaft bleiben muss. Pro Tag müssen weitere zehn Stunden "frei von Inanspruchnahme" sein - quasi die Nachtruhe. Die Entlohnung soll sich "nach den Mindestlohntarifen bzw. Kollektivverträgen" richten.
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