Der OGH hatte dieses Urteil aus formalen Gründen aufgehoben und eine Neudurchführung des Verfahrens angeordnet. Aber auch im zweiten Rechtsgang wurde der Schilderung des Mannes, seine 32-jährige Freundin wäre mitten in der Nacht plötzlich mit einem Messer neben ihm im Bett gesessen, worauf er sich bedroht gefühlt, sie in den "Schwitzkasten" genommen und zugedrückt habe, kein Glauben geschenkt. Die behauptete Notwehr wurde einstimmig verworfen.
Die Höchststrafe begründete Richter Thomas Kreuter mit: "Das war ein einfach g'strickter, kalter Mord!" Der Fleischer, der bei der Urteilsbegründung einen gefassten Eindruck machte, erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Geschworene kauften Notwehrgeschichte nicht ab
Der Mann hatte das spätere Opfer im Sommer 2005 am Karlsplatz kennengelernt. Die um ein Jahr ältere Frau war schwer drogenabhängig, hatte allerdings eine Wohnung. Der zum damaligen Zeitpunkt Unterstandslose ließ sich laut Staatsanwältin Michaela Schnell daher auf eine "Zweckgemeinschaft" ein. Er zog zu ihr in die Quellenstraße, im Gegenzug sollte er sich um den Haushalt und den Hund der Wohnungsbesitzerin kümmern.
Das ging nicht lange gut. Die Frau dürfte oft im Drogenrausch heimgekommen sein, was ihr darob verärgerter Mitbewohner - ein ausgebildeter Kampfsportler - mit Äußerungen wie "Wenn du dein Leben nicht in den Griff bekommst, können wir es ja beenden!" kommentiert haben soll. Auch am 14. Oktober soll die Frau unter Drogen- und Alkoholeinfluss gestanden sein, als sie sich hinlegte.
Mitten in der Nacht sei er plötzlich aufgewacht, als sie aufrecht neben ihm im Bett saß und eines seiner Kampfmesser in der Hand hatte, behauptete nun der Angeklagte. Er habe sich bedroht gefühlt und eine "Abwehrhandlung" gesetzt": "Ich wollt' einfach nur, dass das Messer aus der Hand kommt und sie mir nix tun kann."
Mit der einen Hand habe er die Waffe blockiert, mit der anderen nahm er die Frau in den "Schwitzkasten" und drückte ihr den Kehlkopf zu. Laut Gerichtsmediziner behielt er diese Position über Minuten hinweg bei. Das sei nicht sein Plan gewesen, beteuerte der Angeklagte: "Es ist mir erst am Schluss in der Sekunde bewusst geworden, dass ich ihr den Kehlkopf zerdrückt habe."
"Der Freiheitsdrang jedes Menschen ist das Natürlichste"
Das Zerstückeln der Leiche erklärte er damit, die Polizei hätte ihm als Vorbestraftem nicht geglaubt, die Frau nicht vorsätzlich getötet zu haben: "Es herrscht eine Voreingenommenheit, auch bei offiziellen Stellen." Er wäre auf jeden Fall "der Buhmann" gewesen, also habe er die Leiche "zerlegt", um so seiner Festnahme zu entgehen, erläuterte er: "Der Freiheitsdrang jedes Menschen ist das Natürlichste an sich."
Er habe nichts verborgen, meinte der Fleischer auf einen entsprechenden Vorhalt des Richters: "Auf dem Kühlschrank und auf den Verpackungsfolien (in die er die Leichenteile wickelte, Anm.) waren ja meine Fingerabdrücke!" Er habe "Federn g'habt, dass mir was passiert", erklärte er sein Handeln: "Auch ausgebildete Menschen verfallen in Panik."
Die bereits verwesten Überreste des Opfers waren erst ein drei Viertel Jahr nach der Tat in einem Innenhof eines Abbruchhauses entdeckt worden, wohin der Fleischer im Jänner 2006 den Kühlschrank verfrachtet hatte, weil er den Geruch in der Wohnung nicht mehr ertragen konnte.
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