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Die EU-Kommission hat ein Verfahren wegen schwerwiegender Grundrechtsverletzungen gegen Polen eröffnet. Das teilte die Behörde am Mittwoch in Brüssel mit. Das Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags ist bisher noch nie angewendet worden, es kann für Polen bis zu einem Verlust seiner Stimmrechte in der EU führen. Darüber entscheiden allerdings die EU-Staaten.
Die EU-Kommission erklärte, sie habe gehandelt, "um die Justiz-Unabhängigkeit in Polen zu verteidigen". Kommissionsvize Frans Timmermans sagte am Mittwoch in Brüssel: "Nach zwei Jahren kann die Kommission nur schlussfolgern, dass es ein echtes Risiko einer schweren Grundrechtsverletzung gibt."
Die EU-Kommission will Polen aber noch eine Brücke bauen: Sollte das Land die empfohlenen Schritte der EU-Kommission für Justizunabhängigkeit binnen dreier Monate umsetzen, sei die Kommission bereit, ihren Vorschlag für eine Entscheidung der EU-Staaten noch einmal zu überdenken, sagte Timmermans.
"Wir tun das für die Bürger in Polen"
Die EU-Kommission habe "schweren Herzens entschieden, Artikel 7 einzuleiten, aber die Tatsachen lassen uns keine andere Wahl", so Timmermans. Das sei aber "keine Nuklearwaffe", wie oft behauptet werde: "Das ist nicht der Fall." Seit Juni habe sich die Situation in Polen verschlechtert. Es gehe nicht nur um Polen, sondern um die EU. "Wir tun das für die Bürger in Polen", so Timmermans. Diese hätten ein Recht auf eine unabhängige Justiz.
Polens nationalkonservative Regierung hat die Entscheidung Brüssels zurückhaltend kommentiert: "Ich nehme die Entscheidung mit Gelassenheit zur Kenntnis", sagte Justizminister und Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro nach dem Beschluss der EU-Kommission. Ziobro, der durch bereits geltende bzw. teilweise geplante Gesetze weitreichende Befugnisse über die Justiz erhält, wies alle Vorwürfe zurück. Polen sei ein rechtsstaatliches Land und werde auf EU-Ebene nur geschätzt, wenn es ein funktionierendes Gerichtswesen habe. Deswegen müsse man die Justizreformen umsetzen.
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