Schwere Vorwürfe erhebt die Volksanwaltschaft gegen die Verantwortlichen einer Wohngemeinschaft im burgenländischen Bezirk Neusiedl am See. Ältere Jugendliche sollen mehrfach jüngere Kinder sexuell belästigt haben. In dem Bericht ans Land ist von inakzeptablen Zuständen die Rede. Das Landeskriminalamt ist eingeschaltet.
"Die Einrichtung scheint mit der Aufgabe der Betreuung, Versorgung und dem Schutz der Kinder völlig überfordert zu sein", so Volksanwalt Günther Kräuter. Bei einer unangekündigten Überprüfung der Wohngemeinschaft hätten die befragten kleineren Kinder unter Tränen gebeten, die Einrichtung verlassen zu dürfen, und zum Teil von Übergriffen älterer Kinder und einem Klima der Angst berichtet.
Jüngere Mädchen und Buben belästigt
Die Vorwürfe von Kräuter sind massiv. Denn obwohl die Bezirkshauptmannschaft und das Land von den Missständen gewusst hätten - ganz konkret von einem 15-Jährigen, der immer wieder jüngere Mädchen und Buben sexuell belästig habe - sei nichts unternommen worden. "Dass jetzt endlich am 1. Dezember der Bursche in eine andere Einrichtung verlegt werden soll, ändert nichts an dem Behördenversagen", ist der Volksanwalt empört.
Dem widerspricht nun die leitende Sozialarbeiterin im Land, Bettina Horvath: "Es sind von den Behörden bereits vor einiger Zeit Schritte unternommen worden, um die offenbar auftretenden grenzüberschreitenden Handlungen der Jugendlichen zu beenden. Natürlich hat uns der Bericht der Volksanwaltschaft sehr betroffen gemacht."
Im Auftrag des zuständigen Landesrates Norbert Darabos werden durch die Abteilung für Soziales weiterhin alle notwendigen Maßnahmen gesetzt, um die betroffenen Kinder vor weiteren Übergriffen zu schützen. "Zur Klärung der im Raum stehenden Vorwürfe, wonach seitens der Betreiber der Wohngemeinschaft Fehler in der Betreuung und Beaufsichtigung der Jugendlichen unterlaufen sind, arbeiten die Sozialarbeiter und Juristen des Landes intensiv mit dem Landeskriminalamt zusammen, das derzeit in dieser Angelegenheit ebenfalls ermittelt", so Horvath.
Die Sozialarbeiterin weist zudem darauf hin, dass es bei vorangegangenen Überprüfungen der Wohngemeinschaft bis Juni 2016 keine Beanstandungen gegeben habe. Jetzt habe der Schutz der betroffenen Kinder für alle Beteiligten aber oberste Priorität.
Sabine Oberhauser, Kronen Zeitung
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