Auch die Volksanwälte kämpfen mit "Buchbinder Wanninger", werden also vom Amtsschimmel im Kreis geschickt. So im Fall von behördlich nicht genehmigten, katastrophal geführtenprivaten Pflegeeinrichtungen für Senioren und Behinderte, die das Land Oberösterreich nicht kontrollieren wollte, eben weil sie nicht genehmigt seien.
Der zuständige Volksanwalt Günther Kräuter wundert sich über diese Denkweise: "Staatliche Schutzpflichten bestehen doch nicht nur in genehmigten Einrichtungen, sondern auch und gerade in Einrichtungen, die behördlich nicht genehmigt wurden. Meistens gibt es gute Gründe dafür." Kräuter insistierte, nun verspricht das Land eine Gesetzesänderung, die solche Kontrollen möglich machen soll.
682 Beschwerdefälle
2015/16 wandten sich 682 Oberösterreicher mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft. "Sie fühlten sich von der Landes- und Gemeindeverwaltung nicht korrekt behandelt oder unzureichend informiert", so die derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Gertrude Brinek. In 64 Fällen, das sind 9,4 Prozent, wurde formell ein "Missstand in der Verwaltung" festgestellt.
Probleme mit Raumordnung und Baurecht
Die meisten Beschwerden betrafen die Raumordnung und das Baurecht. Aber auch Jugendwohlfahrt und Mindestsicherung (zu lange Wartezeiten auf Zuerkennung), Gemeindeangelegenheiten (Vorsorge gegen bissige Hunde, Hilfe gegen Lärmbelästigungen) sowie das Schulwesen (Probleme beim Sprengelwechsel) waren Schwerpunkte in Oberösterreich.
Reformbedarf für Heimopfer
Dringenden Reformbedarf ortet die Volksanwaltschaft bei der Heimopferrente für misshandelte Personen: "Das Heimopfergesetz weist gravierende Lücken auf. Opfer aus Spitälern und privaten Einrichtungen müssen einbezogen werden", fordert Günther Kräuter. Seit 1. Juli 2017 haben der Volksanwaltschaft immerhin 50 Personen über Gewalt in oberösterreichischen Heimen und Pflegefamilien berichtet!
Werner Pöchinger, Kronen Zeitung
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