Hilfe für Passagiere

RH prüfte Beschwerdestellen für Fahrgastrechte

Wirtschaft
04.11.2017 16:35

Der Rechnungshof (RH) hat die Tätigkeit der in Österreich eingerichteten Durchsetzungsstellen für Passagier- und Fahrgastrechte beim Verkehrsministerium sowie der Schienen-Control für den Zeitraum 2011 bis 2015 geprüft. Er mahnte eine bessere und frühere Projektplanung für EU-rechtskonforme Durchführungs- bzw. Umsetzungsgesetzgebung ein.

Im Mai 2015 nahm die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) ihre Tätigkeit auf. Diese ging aus der Schlichtungsstelle der Schienen-Control hervor und ist seither nicht allein für Bahnverkehr, sondern auch für Flug-, Bus- und Schiffsverkehr zuständig. Die Einrichtung erfolgte mehr als zwei Jahre später als EU-rechtlich vorgesehen, kritisierte der Rechnungshof in seinem Bericht. Das hatte auch zu zwei Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission geführt, die 2015 eingestellt wurden.

Pro Beschwerdefall Pauschale zu entrichten
Das entsprechende Gesetz sieht vor, dass die Finanzierung der Agentur zu 60 Prozent aus Bundesmitteln und zu 40 Prozent aus Beiträgen der betroffenen Unternehmen - also jenen, über die sich Passagiere beschweren - erfolgt. Die tatsächliche Finanzierungsquote der betroffenen Unternehmen belief sich jedoch auf 14,2 Prozent, kritisierte der Rechnungshof in seinem Bericht. Pro Beschwerdefall müssen betroffene Unternehmen eine Pauschale von 78 Euro entrichten. Der Rechnungshof empfahl eine Erhöhung der Fallpauschale bzw. eine Änderung des Finanzierungsschlüssels.

apf als zweite Instanz
Im Übrigen führte die Einführung der Gebühr 2015 zu einer präventiven Wirkung, weil die Unternehmen dadurch verstärkt bestrebt waren, Beschwerdefälle direkt mit den Passagieren zu lösen, um sich die Fallgebühr zu sparen. Die apf fungiert nämlich als zweite Instanz. Zunächst müssen sich Konsumenten direkt an das Unternehmen wenden, kommt es zu keiner Lösung springt die Agentur ein.

Vor der Einrichtung der apf im Mai 2015 gab es die Schlichtungsstellen Bahn und Flug. Zweitere führte keine Auswertungen über die Höhe der für die Fluggäste erzielten Entschädigungen, kritisierte der Rechnungshof. Auch fehlten Bearbeitungsrichtlinien, wodurch ein Vergleich von Fällen erschwert wurde. Diese Schwachstelle wurde mit der Übernahme der Aufgabe durch die apf behoben.

Kundenorientierte Schritte empfohlen
Für die Beschwerdeabwicklung bei Flugreisen empfahl der Rechnungshof kundenorientierte Schritte, um einen One-Stop-Shop umzusetzen. Prinzipiell sei die Abwicklung der Beschwerden durch die apf "zweckmäßig". Allerdings verwies der Rechnungshof darauf, dass private Anbieter zur Durchsetzung von Fluggastrechten ein einfacheres Service anbieten.

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