Im Jänner bekommt Horngacher noch ein Mal Gelegenheit, zu den Anschuldigungen Stellung zu nehmen. Laut Straflandesgericht soll diese abschließende Befragung noch in der Woche vor dem Dreikönigstag stattfinden und in den Vorhabensbericht von Staatsanwalt Friedrich König einfließen.
Horngacher wird ziemlich sicher vor Gericht landen
Im Hinblick auf die heikle Causa ist der Akt berichtspflichtig. Sollte der Ankläger also zum Schluss kommen, dass gegen Horngacher Anklage erhoben werden muss, hat er dieses Ansinnen der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium vorzulegen. Auch eine allfällige Zurücklegung der Anzeige, die eine Einstellung des Strafverfahrens zur Folge hätte, müsste genehmigt werden. Justizinsider gehen davon aus, dass Horngacher in jedem Fall vor Gericht landen wird.
BAWAG-Reisegutscheine im Wert von 7.000 Euro
Der General sieht sich mit einem Bündel von Vorwürfen konfrontiert. In erster Linie soll der seit 9. August vom Dienst suspendierte Spitzenbeamte vom ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Elsner zwischen 2000 und 2004 jeweils Reisegutscheine des früher gewerkschaftseigenen Reisebüros Ruefa in der Höhe von 7.000 Euro erhalten und teilweise auch eingelöst haben.
Illegale Weitergabe von Informationen
Daneben steht der Verdacht im Raum, Horngacher habe Elsner aus geheimen Polizeiberichten Exklusiv-Informationen über Geschäftspartner beschafft. Weiters soll Horngacher Anfang Juni 2006 dem „profil“-Journalisten Emil Bobi auf seinem Laptop gespeicherte Audio-Dateien einer richterlich genehmigten, geheimen Telefonüberwachung vorgespielt haben.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.