Kein natürlicher Tod

Arzt leistete Welby offenbar Sterbehilfe

Ausland
21.12.2006 15:37
Der an Muskeldystrophie leidende Piergiorgio Welby, der in Italien in den vergangenen Monaten einen Kampf für das Recht auf Sterbehilfe geführt hatte, ist gestorben. Der 60-jährige Römer litt seit 27 Jahren an der fortschreitenden Muskelschwäche. Ein italienischer Arzt, Mario Riccio, behauptete nun, Welby Sterbehilfe geleistet zu haben. Dem Anästhesie-Arzt drohen bis zu 15 Jahre Haft.

Er habe Welby das Beatmungsgerät abgeschaltet und ihm notwendige Medikamente für einen schmerzlosen Tod gegeben. "Er ist innerhalb einer halben Stunde, kurz vor Mitternacht gestorben", berichtete der angesehene Mediziner.

Ärzten drohen in solchen Fällen bis zu 15 Jahre Haft wegen Totschlag bzw. Mord, da in Italien sowohl aktive als auch passive Sterbehilfe verboten sind. Nur bei gehirntoten Patienten ist die passive Euthanasie erlaubt. Welby wurde seit 1997 mit Hilfe künstlicher Beatmung am Leben gehalten; zuletzt konnte er nur noch seine Augen bewegen. Der Fall löste in Italien eine heftige Diskussion über die Sterbehilfe aus.

Italien uneins über Sterbehilfe
Nach Welbys Tod tobt nun in Italien eine heftige politische Debatte. Die konservativen Oppositionsparteien forderten die Verhaftung des Arztes Riccio. "Wir stehen vor einem Mord, der nicht unbestraft bleiben darf, nur weil der Mandant die Radikale Partei ist", kommentierte ein Spitzenpolitiker der christdemokratischen UDC.

Welby hatte im vergangenen September eine heftige Debatte ausgelöst, als er in einem Brief den italienischen Staatspräsidenten Napolitano um die "Gnade der Sterbehilfe" bat. "Ich bin ein Gefangener meines eigenen Körpers", hatte der Römer schottischer Abstammung betont.

Wegen der Causa Welby will sich nun auch das Parlament um das Thema Sterbehilfe kümmern. Die Gesundheitskommission des Senats konzentriert sich auf einen Gesetzesentwurf, demzufolge die Italiener das Recht haben sollen, mit einer Patientenverfügung bekannt zu geben, ob sie im Fall einer Krankheit im Endstadium eine Zwangsbehandlung ablehnen oder nicht.

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