Fall Seisenbacher

Erste Stellungnahme der Staatsanwaltschaft in Kiew

Österreich
15.09.2017 16:50

Jetzt liegt die erste Stellungnahme der Staatsanwaltschaft in Kiew nach der Freilassung des 57-jährigen Doppelolympiasiegers Peter Seisenbacher aus der Auslieferungshaft vor. Diese sei aus rechtlichen Gründen zwingend gewesen.

Sprecherin Nadiya Maksymets erklärte, dass die Taten, die Seisenbacher vorgeworfen werden, nach ukrainischem Recht bereits verjährt sind. In Kiew könnte er deshalb nicht mehr vor Gericht gestellt werden. Daher musste die U-Haft aufgehoben werden. Schließlich wird in der Anklage wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs ein Tatzeitraum zwischen 1997 und 2004 aufgelistet.

Auslieferung noch nicht entschieden
Seisenbacher selbst habe immer abgelehnt, zu den Vorwürfen konkret Stellung zu nehmen. Er wurde gegen Gelöbnis auf freien Fuß gesetzt und mit einem Ausreiseverbot belegt. Maksymets betonte aber auch, dass das Gericht über die Frage, ob Seisenbacher ausgeliefert wird oder nicht, noch nicht endgültig entschieden hat.

Peter Grotter, Kronen Zeitung

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