„Obgleich Grundwehrdiener nur auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung, ohne Entlohnung und nur für kurze Zeit zu Organen des Bundes werden, kommt bei ihnen das Organhaftpflichtgesetz in voller Härte zur Anwendung“, kritisiert die Volksanwaltschaft.
Diese „Härte“ schockt nun auch den 22-jährigen Günther Blüml aus Kremsmünster: Er war im Jänner 2004 zum Grundwehrdienst eingerückt, wurde zum Kraftfahrer ausgebildet und kam im Mai zum Grenzeinsatz ins Burgenland. Gleich bei der ersten Erkundungsfahrt übersah er im Verkehrsgewühl vor dem Grenzübergang Berg an einer Einmündung ein von rechts kommendes slowakisches Fahrzeug. Beim Zusammenstoß wurde niemand verletzt. Am 15 Jahre alten Heeres-Puch G entstand aber Totalschaden, für den Blüml jetzt die Rechnung bekam: Er soll nach dem Organhaftpflichtgesetz 2666 Euro bezahlen, bei voller Anerkennung am Kulanzweg immer noch 399,90 Euro!
Nun fordern Experten Pauschalversicherungen für Kraftfahr-Rekruten.
Foto: Johann Haginger
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