Verschärfte Auflagen

Wettbewerbsbehörde segnet ATV-Verkauf ab

Medien
09.03.2017 19:09

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat grünes Licht für den Verkauf des österreichischen Privatsenders ATV an die Mediengruppe ProSiebenSat.1Puls 4 gegeben. Es habe sich kein "Grund für eine vertiefte Prüfung des Falles vor dem Kartellgericht" ergeben, hieß es am Donnerstagabend seitens der Behörde. Man habe aber "deutliche Verschärfungen zu den ursprünglich vorgelegten Auflagen" vereinbart, um den Bedenken, die im Stellungnahmeverfahren von anderen Marktteilnehmern geäußert wurden, Rechnung zu tragen.

Insgesamt waren zehn Stellungnahmen eingelangt, bestätigte die Behörde. "Aufgrund der in den Rückmeldungen geäußerten Bedenken wurden trotz der erheblichen Sanierungsbedürftigkeit von ATV deutliche Verschärfungen zu den ursprünglich vorgelegten Auflagen vereinbart", hieß es wörtlich in der Pressemitteilung der BWB. Diese schreiben unter anderem vor, dass Werbung bei ATV auch "weiterhin eigenständig gebucht werden" kann. Im redaktionellen Bereich wird eine Pflicht von ATV-Nachrichten auch an Wochenenden und Feiertagen festgeschrieben. Die Gesamtdauer der Auflagen wurde verlängert - vom Frühling 2022 bis Ende 2022.

Auflagen sollen Marktbeherrschung verhindern
"Die Auflagen sind nach Auffassung der BWB geeignet, das Entstehen einer marktbeherrschenden Stellung der Zusammenschlusswerberin am Free-TV-Nettowerbemarkt und eine Einschränkung der Medien- und Meinungsvielfalt zu verhindern", schloss die BWB. Daher habe man "keinen Grund für eine vertiefte Prüfung des Falles vor dem Kartellgericht gesehen".

Kartellbehörde: "ATV schreibt seit Jahren hohe Verluste"
Wie schon in der ersten Auflagen-Auflistung zeichnete die BWB ein düsteres Bild von der wirtschaftlichen Lage von ATV. "ATV befindet sich in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten und ist ein Sanierungsfall. Für eine erfolgreiche Sanierung bedarf es weitreichender Restrukturierungsmaßnahmen", hieß es. In der Pressemitteilung am Donnerstag wurde ergänzend festgehalten: Noch weitere Verschärfungen im Bereich des Werbemarkts erschienen "den Amtsparteien nicht zielführend, da dies die erforderliche Sanierung von ATV und somit den Bestand von ATV gefährden würde. ATV schreibt seit mehreren Jahren konstante und hohe operative Verluste." Alle Auflagen gelten für ATV, aber nicht für ATV II.

Seit der geplante Zusammenschluss angemeldet und die ursprünglich vereinbarten Auflagen publiziert worden war, hatte es in der Branche teils deutliche Kritik am Verfahren gegeben. Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) befürchtete eine "Gefahr für die Medienvielfalt", der RTL-Vermarkter IP-Österreich eine "Marktverengung", der ORF "Dumpingpreise" am Werbemarkt.

Mediengruppe ging "bis an die Grenzen"
Für die Mediengruppe stellt "die heutige Freigabe (...) einen wichtigen nächsten Schritt für den Abschluss der Transaktion dar", wie Sprecherin Stephanie Pasquali-Campostellato erklärte. Das Unternehmen sei bis "an die Grenzen dessen gegangen, was mit Blick auf die erforderliche Sanierung von ATV möglich war", meinte Pasquali-Campostellato und bat gleichzeitig um Verständnis, dass eine Stellungnahme erst nach erfolgter Übernahme möglich sein werde.

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