Öhlinger verweist diesbezüglich auf Gusenbauers Parlaments-Tätigkeit: „Ein Staatsorgan war er schon früher, aber als Abgeordneter. An der Qualität des Staatsorgans Gusenbauer hat sich nichts geändert.“
Zudem geht Öhlinger überhaupt davon aus, dass der Eurofighter-Vertrag auch dem Parlament vorgelegt werden müsste, weil die Vertraulichkeit der Regierung dem Nationalrat gegenüber nicht gilt. „Ich bin der Meinung, dass das Parlament ein Auskunftsrecht hätte“, sagte Öhlinger. Dies sei allerdings juristisch umstritten und in Verfassung und Geschäftsordnung unklar formuliert.
Heinz Mayer, Dekan der juristischen Fakultät der Uni Wien, geht hingegen davon aus, dass eine etwaige Amtsverschwiegenheit auch gegenüber Gusenbauer gewahrt werden müsste. Der Auftrag des Bundespräsidenten sei lediglich ein politischer Akt.
Ein „designierter Bundeskanzler“ sei in der Verfassung nicht vorgesehen: „Das ändert nichts. Rechtlich ist das unbedeutend.“ Sein Kollege Bernd Christian Funk betont, dass Gusenbauer zwar „im Vorfeld einer Organtätigkeit“ als Bundeskanzler sei, aber „kein Staatsorgan im technischen Sinn“.
Für Aufregung hat die Weitergabe auch bei Grünen, FPÖ und BZÖ gesorgt. Der Grüne Sicherheitssprecher Pilz etwa sprach von einem „Bruch des Amtsgeheimnisses“. Auch für den Kärntner Landeshauptmann Haider ist die Weitergabe des Vertrages ein „klarer Fall von Amtsmissbrauch“. Gusenbauer sei nach wie vor Gusenbauer und weder Bundeskanzler noch Regierungsmitglied.
FPÖ-Generalsekretär Vilimsky warf der ÖVP vor, in Sachen Eurofighter-Vertrag entweder zu lügen oder die Weitergabe der „obersten Verschluss-Sache der Republik“ an die SPÖ werde zu einem Fall für den Staatsanwalt.
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