„Ich hab´ die verurteilte Frau nie besucht“, sagt dazu der VP-Politiker, leugnet aber nicht, Tatianas moldawische Reisegruppe in der Linzer Schubhaft besucht zu haben. Und damit für einige Aufregung gesorgt zu haben: Das ermittelnde Bundeskriminalamt wurde alarmiert, die Rechtsfrage erörtert, ob auch ein immuner Landtagsabgeordnete als verdächtigter Drahtzieher aus dem Polizeigefängnis hinaus komplimentiert werden dürfte.
„Mein Mandant wird sich ja noch um seine Schäflein kümmern dürfen“, weist Gumpingers Linzer Anwalt Franz Mittendorfer jeden Verdacht einer Zeugenbeeinflussung energisch zurück.
Als Verteidiger der „Kronzeugin“ Tatiana S. wurde mit Helmut Blum ein exzellenter Fremdenrechtsexperte ausgewählt, der nun im Berufungsverfahren als kostenloser Verfahrenshelfer tätig ist. Dieser übergab seinem Kollegen Mittendorfer schon am 21. August den überraschenden Widerruf, den der Staatsanwalt nicht kommentiert. Gumpingers Anwalt glaubt aber, dass damit sämtliche Vorwürfe entkräftet seien.
Foto: Chris Koller
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