"Krone"-Ombudsfrau

Kein Abstellplatz: Wohin mit dem Rollator?

Ombudsfrau
11.05.2016 09:30

Wohin mit dem Rollator? Ein Thema, mit dem sich Hausverwaltungen eingehend beschäftigen sollten. Während es für Fahrräder und Kinderwägen in vielen Wohnhäusern eigene Räume gibt, ist für Gehhilfen meist kein erlaubter Abstellplatz vorhanden. Gehbehinderten Menschen wie Elisabeth H. wird dann gerne geraten, um teures Geld eine "Garage" anzuschaffen.

Pensionistin Elisabeth H. ist auf eine Gehhilfe angewiesen. Gerade in der eigenen Wohnung kann sie die kurzen Strecken noch ohne ihren Rollator bewältigen. Das "Wagerl" dorthin mitzunehmen ist sowieso unmöglich. Die 69-jährige Wienerin wohnt in einem Gemeindebau, der Lift hält im Zwischenstock. Die schwere Gehhilfe über die acht Stufen zur Wohnungstür zu tragen ist undenkbar.

Deshalb hat Frau H. bis jetzt ein totes Eck neben dem Lift als Abstellplatz genutzt. Der Rollator behindert dort niemanden und verstellt keinen Fluchtweg. Doch die Hausverwaltung Wiener Wohnen hat das Abstellen aus Sicherheitsgründen verboten.

Frau H. steht vor der Frage, wohin mit dem Rollator? Und sie ist nicht allein. Immer wieder erhält die Ombudsfrau Zuschriften von verzweifelten Menschen, denen ihre Hausverwaltung keine Möglichkeit bietet, die Gehhilfen sicher abzustellen, wenn diese nicht in die Wohnung mitgenommen werden können. Eine vernünftige Lösung hat noch niemand gefunden. Auch im Fall von Frau H. nicht. Ihr wurde geraten, auf eigene Kosten eine abschließbare Rollatorbox anzuschaffen, die im Hof vor dem Haus aufgestellt werden könnte. Für die mehrere Tausend Euro teure Behausung gebe es eine Förderung. Leider ist es weder der Ombudsfrau noch Frau H. gelungen herauszufinden, wer diese auszahlt. Wir wurden von einer Behörde zur nächsten geschickt. Aber von einer Förderung für eine Rollatorbox wusste keine Stelle etwas.

Verehrte Hausverwaltungen und Förderstellen: Es ist höchst an der Zeit, eine Lösung zu finden!

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