Auch Jäger im Visier

EU will Schützen die Feuerwaffen nehmen

Österreich
09.03.2016 07:58

Bald kann es mühsam, um nicht zu sagen schikanös für die österreichweit Zehntausenden Schützen, aber auch für die heimischen Jäger werden. Ein neuer Vorschlag der EU für eine Änderung der europaweiten Feuerwaffenrichtlinie gegen illegalen Waffenhandel und Terrorismus vom 18. November 2015 kann dem gelebten Brauchtum nämlich einen ordentlichen Strich durch die Rechnung machen.

Der Gesetzesentwurf flatterte nun Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf auf den Tisch - und die schlägt Alarm: "Die verschärfte Richtlinie 91/477/EWG sieht unter anderem auch vor, dass Schreckschuss-, Signal-, Salut- und akustische Waffen sowie Waffennachbauten in die Kategorie C der meldepflichtigen Feuerwaffen aufgenommen werden müssen."

Bislang galt im Amtsdeutsch formuliert: Mit Waffen befasste kulturelle und historische Einrichtungen, die von dem Mitgliedsstaat, in dessen Gebiet sie ansässig sind, als solche anerkannt sind, sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen.

Auch Prangerstutzen betroffen
Diese Ausnahme soll aber nach EU-Plänen, die in der Regel immer befolgt werden, ersatzlos gestrichen werden: Das heißt, auch die Gewehre oder Prangerstutzen, welche die Schützen bei Ereignissen spektakulär abfeuern, sind betroffen - obwohl sie ohnehin keine scharfe Munition verwenden, beziehungsweise nur einen lauten Knall aus der Mündung abgeben.

Dazu kommt: Die Genehmigung des Waffenbesitzes von Waffen der Kategorie B - das sind in Österreich Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen - muss auf fünf Jahre verkürzt werden. Für die Jäger und Sportschützen würde das einen enormen Verwaltungsaufwand bedeuten, von den Kosten ganz zu schweigen.

Pallauf: "Es ist ja gut, dass die EU gegen Waffenhandel und Terrorismus vorgehen will, aber das darf nicht zu Lasten unserer Schützen gehen. Es kann doch nicht sein, dass all die Salutwaffen meldepflichtig werden. Das bringt erheblichen Verwaltungsaufwand. Die werden ja nur bei traditionellen Anlässen zum Salutieren verwendet. Dafür braucht man sie nicht mit langen Repetierfeuerwaffen gleichzusetzen und meldepflichtig zu machen. Die Schützenvereine gehören zu unseren Traditionen, und die lassen wir uns sicher nicht nehmen. Und auch die Jäger muss man nicht alle fünf Jahre mit einer Genehmigungspflicht ihrer Waffen pflanzen."

Landtag tritt an Ministerin und EU heran
Präsidentin Pallauf wird nun im Auftrag des Landtages - der Antrag wird kommenden Montag von der ÖVP in der Präsidiale eingebracht - aktiv und wird das Innenministerium und EU-Kommissar Johannes Hahn auffordern, sich in Brüssel stark zu machen, um die jetzt gültigen Ausnahmen der Feuerwaffenrichtlinie beizubehalten: "Die Gesetzesänderung darf nicht zulasten unserer kulturellen und historischen Einrichtungen gehen."

Landesschützen-Obmann Franz Meißl aus Werfen reagierte - von der "Krone" informiert - verärgert: "Wir haben all unsere Waffen umbauen lassen. Wir können gar nicht mit scharfer Munition schießen. Ich muss mir diese neue Regelung erst im Detail anschauen, aber da frage ich mich, wozu wir die Waffen umbauen haben lassen, wenn es jetzt wieder nicht passt."

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