Online-Reiseportal löste Gutschein nicht ein
Vergeblich wartete Renate P. aus Niederösterreich auf die Einlösung eines Gutscheins von einem Internet-Reiseportal. "Ich sollte 50 Euro bekommen, wenn ich eine neue Reise buche, was ich auch tat", schilderte die Leserin. Frau P. bat schließlich um Überweisung des Gutscheinwertes. Die für Juli angekündigte Auszahlung erfolgte trotz mehrerer Mails aber nicht. Reisegeier entschuldigte sich nach unserer Anfrage für die verzögerte Antwort und veranlasste nun die Überweisung des Betrages.
Reisebüro zeigte sich kulant
Eine Busreise ins italienische Apulien buchte Wolfgang H. aus der Steiermark und erhielt vom Reisebüro eine Rechnung samt Zahlschein. "Zu diesem Zeitpunkt stellte sich der Gesundheitszustand meiner chronisch kranken Frau als nicht so lange vorhersehbar heraus, weshalb ich im Reisebüro anrief. Es wurde mir gesagt, dass die Reise hinfällig sei, wenn ich die Anzahlung nicht leiste", schrieb der Steirer. Einige Zeit später erhielt Herr H. aber eine Stornorechnung. Retter Reisen hat auf unsere Anfrage äußerst kulant reagiert. In diesem besonderen Fall wurde die Reise kostenlos storniert.
Verwirrung um Kosten für Handyreparatur
Probleme mit seinem Handy hatte Robert D. aus Niederösterreich. "Das Gerät wurde bereits einmal getauscht. Nun ist das Display wieder defekt", ärgerte sich Herr D. Vom Anbieter wurde das Handy zur Reparatur eingeschickt. Kurze Zeit später erhielt der Leser einen Kostenvoranschlag. Auf Nachfrage wurde ihm mitgeteilt, es handle sich um einen Versicherungsfall. Was sich als Irrtum erwies, da die Gewährleistung abgelaufen war. Mobilfunkanbieter Drei hat den Fall geprüft und eine kulante Lösung gefunden. Herr D. erhält entweder die halben Reparaturkosten ersetzt oder bekommt bei Vertragsverlängerung ein neues Mobiltelefon günstiger sowie eine Gutschrift.
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