„Ein Handy am Steuer lenkt ab. Daher wurde Telefonieren ohne entsprechende Freisprecheinrichtung bereits 1999 unter Strafe gestellt. Es ist aber noch immer eine beliebte Nebentätigkeit beim Autofahren“, erklärt ein Verkehrspolizist.
Nahezu täglich werden auf Kärntens Straßen Lenker wegen Telefonieren am Steuer angezeigt oder mittels Organstrafverfügung an Ort und Stelle bestraft. Obwohl das Bußgeld für dieses Vergehen 50 Euro beträgt, nehmen viele Autofahrer diese Strafe weniger ernst.
„Die Konzentration auf das Telefonat oder auf das Schreiben einer Nachricht lenkt oft nur Sekundenbruchteile ab. Die können aber schon ausreichen, um einen schweren Unfall zu verursachen“, warnen Experten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV).
Viele sehen die Gefahr, in die sie sich sowie andere Personen bringen, leider erst dann, wenn es kracht.
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