Wer seinen Job verliert, bekommt zunächst Arbeitslosengeld. Kann er nicht vermittelt werden, geht die Unterstützung in die Notstandshilfe über, die im Schnitt 728 Euro im Monat für Alleinstehende ausmacht. Man muss aber weiter dem AMS zur Verfügung stehen, ansonsten droht eine Sperre.
Es besteht allerdings die Möglichkeit, die Notstandshilfe auf die "bedarfsorientierte Mindestsicherung" aufzustocken. Diese beträgt heuer 827,82 Euro für Einzelne, Paare erhalten 1.241,74 Euro. Da es sich hier um keine Versicherungsleistung handelt (es wurden keine Beiträge einbezahlt), wird Vermögen oder das Einkommen des Partners angerechnet. Man bekommt die Mindestsicherung also nur, wenn es kein anderes Einkommen in der Familie gibt.
"Mangelnde Transparenz" bei Sozialleistungen kritisiert
Industrie-Generalsekretär Christoph Neumayer kritisiert "mangelnde Transparenz". Man sollte alle Sozialleistungen im Land besser aufeinander abstimmen. Derzeit ist z.B. die Mindestsicherung Sache der Länder, Notstandshilfe und Arbeitslosengeld kommen vom Bund bzw. dem AMS. Im Sozialministerium glaubt man nicht, dass es viele Missbrauchsfälle gebe, denn leider kommen momentan auf eine offene (gemeldete) Stelle 13 Arbeitssuchende. Pro Jahr würden auch rund 60.000 Notstandshilfebezieher erfolgreich vom AMS vermittelt.
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