Zahlreiche Unternehmen bieten auf Messen ihre Produkte an und locken mit Messeangeboten und Schnäppchen. So auch auf der Messe "Bauen und Energie", die Heidemarie S. aus Niederösterreich im Februar am Wiener Messegelände besuchte.
"Schwach" wurde die Leserin bei einem Dampfreiniger und unterschrieb direkt am Messestand des Anbieters einen Kaufvertrag für das Gerät zum Preis von 1.900 Euro. "Als ich eine Nacht darüber geschlafen habe, wurde mir bewusst, dass das Gerät nicht für meine Bedürfnisse geeignet ist und ich es doch nicht haben möchte", schrieb Frau S. in ihrer Nachricht an die Ombudsfrau. Eine Stornierung des Vertrages wurde vom Verkäufer abgelehnt. "Für mich ist das aber sehr viel Geld", so die Niederösterreicherin weiter.
Bei Singer Austria, auf deren Messestand Frau S. den Vertrag für den Dampfreiniger unterschrieben hatte, reagierte man prompt auf unsere Anfrage und klärte auf, dass auf Messen geschlossene Kaufverträge rechtsgültig sind und der Kunde nach Vertragsunterzeichnung keine Möglichkeit einer Stornierung oder eines Rücktritts hat. In diesem speziellen Fall hat sich das Unternehmen sehr kulant gezeigt und war ausnahmsweise mit der Zahlung einer Stornogebühr einverstanden. Auch wenn die Angebote auf Messen verlockend sind: Nicht voreilig Verträge unterschreiben und Augen auf beim Messekauf!
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