Sturm, Eis, Schnee

Welche Versicherung bei Winterschäden zahlt

Wirtschaft
14.03.2015 11:05
Die kalte Jahreszeit liegt fast hinter uns, ist aber nicht an allen spurlos vorüber gegangen: Schnee, Eis und Winterstürme haben mancherorts für Schäden gesorgt. Nur wer zahlt jetzt?

Sturm
Was Sturm ist und was nicht, ist in den Bedingungen einer Eigenheim-, Haus- oder Wohnungsversicherung klar geregelt. In den meisten Verträgen sind dies Windgeschwindigkeiten ab 60km/h, die von einer Wetterstation in der Nähe des Schadenortes zum fraglichen Zeitpunkt registriert werden müssen. Die genannten Versicherungsarten decken dann den entstandenen Schaden am eigenen Haus bzw. Wohnungsinventar nach Maßgabe der Bedingungen.

Meist ist zusätzlich Voraussetzung, dass man Sorgfaltspflichten nicht grob vernachlässigt hat, sprich etwaige Instandhaltungsarbeiten durchgeführt wurden, mit denen absehbare Schadenquellen beseitigt werden, oder man die Fenster nicht offen stehen lässt, wenn Sturm angesagt ist usw. Verletzt man seine sogenannten Obliegenheiten, also die Pflichten, die man als Versicherungsnehmer hat, kann es sein, dass die Versicherung die Entschädigung reduziert oder ganz leistungsfrei wird.

Eine gute Haus- bzw. Eigenheimversicherung braucht man auch, wenn sich beispielsweise durch den Sturm Gebäudeteile lösen und einen Schaden an parkenden Autos oder anderen Häusern verursachen. Dann zahlt auch die Eigenheim- oder Hausversicherung, allerdings nicht aus der Sparte Sturm, sondern aus der Haftpflichtversicherung.

Wurde Ihr parkendes Auto bei einem Sturm beschädigt und es ist kein Schadenverursacher ausfindig zu machen, sind Sie hoffentlich kaskoversichert. Denn in diesem Fall erhalten Sie Ihren Schaden über die Kfz-Versicherung je nach den für Ihren Vertrag geltenden Bedingungen gedeckt. Haben Sie eine reine Haftpflichtversicherung, müssen Sie den Schaden selbst tragen.

Schnee und Eis
Im Winter in vielfacher Hinsicht ein Thema sind diverse Schäden durch Schnee. Denn die Schneelast auf dem Dach kann schwere Schäden an der Bausubstanz des Hauses verursachen: Während Pulverschnee etwa 50 Kilogramm pro Kubikmeter wiegt, kann es bei schwerem, nassen Altschnee gut und gern das Zehnfache sein. Dieser sogenannte Schneedruck findet in den meisten Hausversicherungen Deckung, genauso wie Schneerutsch. Voraussetzung für die Deckung ist jedoch meist, dass man sich schadenmindernd verhalten hat, sprich: Dächer von der Schneelast so weit zumutbar und möglich zu befreien.

Auch Frostschäden sind im Winter immer wieder ein Problem, wenn Leitungen schlecht isoliert sind oder, etwa während eines Urlaubs, nicht ausreichend geheizt wurde, um das Auffrieren zu verhindern. Grundsätzlich können Frostschäden an Wasserleitungen in der Haus- bzw. Haushaltsversicherung gedeckt sein, auch hier hilft ein Blick in die Bedingungen weiter. Hat man aber das Zuhause für mehrere Tage verlassen und das Wasser nicht abgesperrt sowie die Leitungen nicht entleert, kann es sein, dass man trotz Versicherung durch die Finger schaut.

Bei Lawinenschäden hat man hoffentlich einen Katastrophenbaustein in seiner Haus-/Eigenheim-/Haushaltsversicherung eingeschlossen, da andernfalls Katastrophenschäden möglicherweise nicht oder nicht zur vollen Höhe versichert sind. Dabei aufpassen muss man insbesondere, wenn man in einer Gefahrenzone lebt.

Haftpflicht
Wenn durch Ihre Schuld einem anderen ein Schaden entsteht, brauchen Sie eine Haftpflichtversicherung. Diese ist dafür da, gerechtfertigte Schadenansprüche zu decken und ungerechtfertigte abzuwehren. Das betrifft zunächst Ihre Haftung als Hauseigentümer. Von 6 bis 22 Uhr sind Sie verpflichtet, Gehsteige samt den dazugehörigen Stiegenanlagen von Schnee zu räumen und bei Glatteis zu streuen. Gibt es keinen Gehsteig, so ist der Straßenrand in der Breite von einem Meter zu säubern. Ausgenommen davon sind nur unbebaute, land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaften. Wer nicht räumt, dem drohen Geldstrafen und Schadenersatzklagen. Wichtig: Hier ist eine reine Privathaftpflichtversicherung nicht ausreichend, es muss eine Haus- und Grundstückshaftpflicht sein, die hier allenfalls leistet.

Andererseits brauchen Sie eine gute Privathaftpflichtversicherung, die Sie auch im Freizeitbereich, also etwa bei Sportunfällen schützt. In beiden Fällen gilt: Unfallhergang dokumentieren, Zeugendaten aufnehmen und möglichst umgehend den Schaden bei der Versicherung melden.

Jedenfalls eine gute Idee ist eine private Unfallversicherung, damit Sie bei bleibenden Beeinträchtigungen nach einem Unfall Ihre eigene finanzielle Situation möglichst unabhängig von der Zahlungsbereitschaft eines Mitschuldigen am Unfall regeln können. Viele Unfallversicherungen haben auch kleinere Leistungen wie etwa Zahlungen bei Knochenbrüchen inkludiert, sodass sie sich in vielen Situationen auszahlen können.

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