In einem vorangegangen Entwurf war das Wort "Mitgliedschaft" noch nicht enthalten. In dem nunmehr verabschiedeten Text wird auch erstmals auf die "Aufnahmefähigkeit" der Union als Voraussetzung für künftige Beitritte verwiesen. "Die EU hält auch fest, dass ihre Aufnahmefähigkeit berücksichtigt werden muss", heißt es in der Erklärung.
Im Gegensatz zu früheren Entwürfen rufen die EU-Außenminister die Balkan-Staaten auch zur Bildung einer Freihandelszone auf Grundlage des bestehenden Zentraleuropäischen Freihandelsabkommens CEFTA auf. Dies war vor allem eine Forderung Kroatiens, das zunächst jegliche Initiative der EU-Kommission für eine Freihandelszone der Westbalkan-Staaten zurückgewiesen und dies als Versuch gedeutet hatte, ein "neues Jugoslawien" zu errichten. Die EU-Kommission rufen die Außenminister in der Salzburger Erklärung auf, konkrete Vorschläge für Visa-Erleichterungen für die Bürger der Region vorzulegen.
In den Schlussfolgerungen des EU-Gipfels von Thessaloniki im 20. Juni 2003 hat die EU den Westbalkanstaaten (Kroatien, Serbien-Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Albanien und Mazedonien) eine europäische Beitrittsperspektive versprochen, ohne dafür Termine zu nennen.
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