Todesursächlich sei laut toxikologischem Gutachten eine Überdosis Schmerzmittel gewesen, erklärte Buza weiter. Dieser hatte am Mittwoch den Obduktionsbefund erhalten. Hinsichtlich des Schmerzmittels gebe es laut Buza allerdings Ungereimtheiten, da dieses nicht von der behandelnden Gefängnisärztin, sondern von einer Gefängnis-Psychiaterin monatlich verschrieben worden sei.
Kein Medikamentenblatt und keine Genehmigung
Diese Psychiaterin sei jedoch bei der gefängnisinternen Untersuchung nicht angehört worden. Es gebe auch kein Medikamentenblatt, zudem sei keine Genehmigung für das Verschreiben von Arzneimitteln gefunden worden. Buza erklärte, dass Gefangene keine Medikamente im ihrer Zelle lagern dürften. Es sei nur erlaubt, Medikamente in Pulverform zu verabreichen, und hierbei müsse die Einnahme kontrolliert werden.
Es hinge nun von der Witwe des Kärntners ab, ob sie Anzeige wegen vermeintlichen Versäumnissen im Gefängnis erstattet, welche zum Suizid beigetragen haben könnten. Mitgefangene des Kärntners hatten ausgesagt, dass sie im Vorfeld des am 10. Oktober 2014 verübten Selbstmords keinerlei Anzeichen dafür wahrgenommen hätten.
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