Horrormord

Haftprüfung: Oder Störung der Totenruhe?

Oberösterreich
09.02.2006 18:13
Linzer Richter prüfen heute in der Linzer Nervenklinik, ob die mordverdächtige Mutter Romana Miny (42) in U-Haft bleibt. Oder mit ihrem Linzer Verteidiger glaubhaft machen kann, dass ein Fremder ihre Tochter Sandra (21) umgebracht - und mit ihren Tatwerkzeugen geköpft, verstümmelt, verbrannt und versenkt hat.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Die psychisch gestörte Frau leugnet, ihre Tochter im Streit um den Vater erwürgt oder erdrosselt zu haben: „Ich hab´ sie zum Bahnhof geführt und seither nichts mehr von ihr gehört.“ Aber Zeugenaussagen, Rechnungen und ihr Handy belasten die verhaftete Verdächtige: Sie hat die Plane gekauft, mit der das Opfer verhüllt wurde, sie hat auch die Kanister und den Sprit gekauft, die zur Leichenverbrennung verwendet wurden, und sie hat das Werkzeug besessen, mit dem Sandra geköpft und verstümmelt wurde. Wo diese Gräueltat passiert ist, hat Romana Miny telefoniert.

„Wenn ihr kein Mord oder Totschlag, sondern nur eine Störung der Totenruhe nachzuweisen ist“, erklärt Sicherheitsdirektor Alois Lißl, „dann drohen ihr statt lebenslanger höchstens sechs Monate Haft.“ Deshalb braucht der Linzer Staatsanwalt weiteres Belastungsmaterial: Die Spurensuche am Brandplatz in Krumau am Kamp (NÖ) kann aber erst nach der Schneeschmelze fortgesetzt werden. Bisher wurde kein Indiz für einen Komplizen oder irgendeinen Freund im Leben der Frauen gefunden.

 

 

 

Repro: Chris Koller

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