Mit der Arbeitnehmerveranlagung können sich Beschäftigte und Pensionist:innen die zu viel bezahlte Steuer vom Finanzamt zurückholen. Dies ist oftmals gar nicht so einfach, daher lassen viele Jahr für Jahr bares Geld liegen. Doch die Expert:innen der AK Tirol helfen Ihnen – beim AK Steuerspartag in Ihrer Nähe. Gleich anmelden und persönlichen Termin sichern!
Sie trauen sich nicht so recht, die entsprechenden Formulare für die Arbeitnehmerveranlagung allein auszufüllen? Oder Sie sind sich nicht ganz sicher, welche Ausgaben Sie berücksichtigen können? Genau diese und weitere Fragen können Sie heuer bei den beliebten AK Steuerspartagen in ganz Tirol klären.
Auch heuer wieder: Beliebte AK Steuerspartage
Damit noch mehr Tiroler:innen zu ihrem Recht kommen, veranstaltet die AK Tirol auch heuer wieder die beliebten AK Steuerspartage. Diese finden im März und April in ganz Tirol statt – kostenlos für alle AK Mitglieder. In persönlichen Beratungsgesprächen helfen erfahrene Expert:innen dabei, die Arbeitnehmerveranlagung korrekt und vollständig auszufüllen und alle möglichen Absetzbeträge zu nutzen.
Gleich anmelden
Das Service ist gefragt – deshalb heißt es: rasch anmelden und sich einen Termin sichern. Die Anmeldung ist einfach möglich:
online unter ak-tirol.com/steuerspartage oder telefonisch unter 0800/22 55 22 – 2026 (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr).
Wichtiger Hinweis: Für den Zugang zu FinanzOnline ist mittlerweile zwingend eine ID Austria oder eine 2-Faktor-Authentifizierung erforderlich. Die ID Austria muss vorab persönlich beim Finanzamt, der Bezirksverwaltungsbehörde (BH beziehungsweise Stadtmagistrat) oder der Landespolizeidirektion beantragt werden. Alternativ ist für die 2-Faktor-Authentifizierung eine entsprechende Authenticator-App am Handy zu installieren und mit dem FinanzOnline-Konto zu koppeln. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.id-austria.gv.at. Die AK Tirol empfiehlt jedoch klar: Am besten gleich auf ID Austria umsteigen, um auch künftig alle digitalen Amtswege unkompliziert erledigen zu können.
Beratung nur zu nicht selbständigen Einkünften, NICHT zu Mieteinkünften bzw. NICHT für Inhaber eines Gewerbescheins.