Einen nicht alltäglichen Fall von Raserei im Straßenverkehr gab es am Mittwoch im Tiroler Oberland. Für den Lenker (48) wird es teuer, einer Beschlagnahmung seines Fahrzeuges entging er nur knapp.
Gegen 14 Uhr führten Beamte der Polizeiinspektion Landeck in Fließ, auf der Landecker Straße, Geschwindigkeitsmessungen durch. Dabei wurde ein Pkw trotz einer Beschränkung von 50 km/h mit einer Geschwindigkeit von 103 km/h gemessen! Dem Lenker, einem 48-jährigen Einheimischen, wurde der Führerschein an Ort und Stelle abgenommen.
Knapp an Grenze zur Beschlagnahmung
Dabei hatte der Lenker Glück, dass er nicht noch um 7 km/h schneller unterwegs war. Denn seit 1. März 2024 wird in Österreich der Pkw vorläufig beschlagnahmt, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h überschritten wird, also 110 km/h erreicht werden. Bei einer Überschreitung von mehr als 80 km/h (ab 130 km/h) ist eine dauerhafte Beschlagnahme und Versteigerung möglich.
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