Nach einem langen Tauziehen steht es nun fest: Die Ausstellung "Körperwelten" des Leichenpräparators Gunther von Hagens darf doch in München gezeigt werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hob in letzter Instanz ein Verbot der Stadt München auf.
Demnach wurde die Ausstellung plastinierterLeichen und Leichenteile am Samstag eröffnet. Lediglich einzelneAusstellungsstücke, die nach Ansicht der Richter das sittlicheEmpfinden der Betrachter verletzen, dürfen nicht gezeigtwerden. Auch das Plastinat "Scheuendes Pferd mit Reiter" wurdeverboten, da dieses kein wirklich didaktisches Anliegen erkennenlasse. Vor dem Urteil hatte von Hagens bereits einige Plastinatewie etwa einen nach einem Ball hechtenden Torwart oder einen Schubladenmenschenzurückgezogen.
Lehrzwecke werden erfüllt Im Gegensatz zur Stadt München sahen die Richterdes VGH nicht die Menschenwürde und das sittliche Empfindendurch die Ausstellung beeinträchtigt. Insbesondere Teilplastinateeinzelner Organe oder Organgruppen, aber im Ansatz auch Ganzkörperplastinate,dienten der medizinischen Anschauung und erfüllten Lehrzwecke."Allein das Unübliche, Ungewöhnliche oder das von vielenMenschen als unerwünscht Empfundene verletzt noch nicht dieWürde des Verstorbenen oder das sittliche Empfinden der Allgemeinheit",teilte der VGH in seiner Begründung mit.
Die Sammlung zeigt mehrere plastinierte Leichensowie etwa 2000 präparierte Leichenteile. Nach dem Startschuss1996 in Japan zog sie unter anderem nach Mannheim, Basel, Berlin,Köln, Wien und Brüssel. Auf der letzten Station in Londonhatte von Hagens erstmals auch öffentlich eine Leiche seziert.
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