Lebenslange Haft

Mordprozess: „Angeklagter ist hochgefährlich“

Steiermark
19.02.2024 15:08

Ende des Juni des Vorjahres tötete ein junger Steirer den Lebensgefährten seiner Mutter mit 39 Messerstichen. „Er ist hochgefährlich. Es ist davon auszugehen, dass er ohne Sicherheitsverwahrung schon in den nächsten Tagen und Wochen ähnliche Taten begeht“, betonte die psychiatrische Sachverständige am Montag beim Prozess. Er wurde wegen Mord zu lebenslanger Haft verurteilt.

Als die Gerichtsmedizinerin am 28.6.2023 am Tatort eintraf, lag das Opfer in einer fast zwei Meter großen Blutlache. Der Körper des 49-Jährigen war mit Stichwunden übersät. 15 zählte die Ärztin alleine am Kopf. Insgesamt waren es 60 Wunden. 39 tiefe Stichverletzungen, der Rest oberflächliche Schnitte und Kratzer. „Er ist verblutet“, sagte die Medizinerin schlicht am Montag vor Gericht in Leoben.

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Es ist davon auszugehen, dass er, wenn er nicht in Sicherheitsverwahrung kommt, schon in den nächsten Tagen und Wochen ähnliche Taten begeht.

die psychiatrische Sachverständige

„Keine Reue, kein Mitgefühl“
Auch die psychiatrische Sachverständige findet klare Worte: „Der Angeklagte erfüllt alle Kriterien einer antisoziale, dissoziale Persönlichkeitsstörung. Er ist hochgefährlich. Es ist davon auszugehen, dass er, wenn er nicht in Sicherheitsverwahrung kommt, schon in den nächsten Tagen und Wochen ähnliche Taten begeht.“ Er sei kaltblütig und gefühllos. Kenne keine Reue und kein Mitgefühl. „Alle sind schuld, nur nicht er. Er hat eine Ausrede für alles. Typisch für seine schwere Persönlichkeitsstörung.“

Der 25-Jährige selbst bezeichnete die Ausführungen der Psychiaterin als „gequirlte Scheiße“. Er könne sich ohnehin nur bruchstückhaft an die Tat erinnern. Er habe viele Medikamente gegen seine Panikattacken und Angstzustände genommen, die er schon seit seiner Kindheit hat. Die Tabletten hatte er sich extra in Zeltweg mit Rezept der Hausärztin geholt. Dazu habe er Bier und Wodka getrunken.

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Ich will mit dem allen nichts mehr zu tun haben. Das bringt mir meinen Lebensgefährten auch nicht zurück. Es ist die Hölle. Ich bin am Ende.

Die Mutter des Angeklagten

„Dann haben wir gerauft“
Nach einem Gelage mit seinen „Sauffreunden“ in Zeltweg sei er heim zu seiner Mutter. „Ich war so deprimiert. Die Mama hat gesagt, ich soll mich beruhigen und ein Bier trinken.“ Doch der 49-jährige Lebensgefährte seiner Mutter (59) hätte geschrien, er solle gehen. „Ich sagte, er soll das Maul halten und dann haben wir gerauft.“ Seine Mutter selbst meinte am Prozesstag: „Ich will mit dem allen nichts mehr zu tun haben. Das bringt mir meinen Lebensgefährten auch nicht zurück. Es ist die Hölle. Ich bin am Ende.“ 

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Er hörte auch nicht auf, auf das Opfer einzustechen, als es schon leblos auf dem Boden lag. Sein Tod konnte nicht verhindert werden.

Die Staatsanwältin 

Irgendwann holte er das Küchenmesser und stach zu. „Ich wollte ihn nicht ermorden, aber ich war auf so viel Zeugs.“ Dieser Aussage widerspricht die psychiatrische Gutachterin: „Hätten Sie ohne ihre Erkrankung das Gleiche konsumiert, hätten Sie niemanden umgebracht.“ 

„Bis aufs Blut gehasst“
„Er hörte auch nicht auf, auf das Opfer einzustechen, als es schon leblos auf dem Boden lag. Sein Tod konnte nicht verhindert werden“, schildert die Staatsanwältin. Im Video der Tatrekonstruktion lässt sich die brandgefährliche Störung des Angeklagten erahnen. Der 25-Jährige lacht ständig, ist überheblich und bei den blutigen Details eiskalt. Als die Staatsanwältin ihn fragt, ob er das Opfer gut kannte, meint der Angeklagte: „Gut genug, dass ich ihn bis aufs Blut gehasst habe.“

Als die Anklägerin wissen will, warum, beendet er das Gespräch patzig. „Wir sind fertig. Ich möchte in meine Zelle gehen, einen Kaffee trinken und eine Tschick rauchen.“ Als er dann noch die Staatsanwältin beleidigt und der Haftrichterin ihn tadelt, meint der Gewalttäter trocken: „Ich hab einen Menschen umgebracht. Da fühle ich mich wegen einer Beleidigung nicht schlecht.“

Der 25-Jährige wurde für schuldig des Mordes befunden, er wird außerdem in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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