Der Angeklagte (23) wollte es einfach nicht wahrhaben, dass eine attraktive junge Frau auf der Tanzfläche offenbar nichts von ihm wissen wollte. Seine Grapschereien führten zum Einschreiten eines anderen Mannes, die folgende Eskalation endete nun sogar vor dem Landesgericht Innsbruck.
Bei einer Party im Februar im Tiroler Wintersportort Seefeld „eskalierte“ der junge Mann. Mit 2,5 Promille Alkohol im Blut versuchte er sich im zudringlichen „Antanzen“ eines ihm fremden weiblichen Partygastes. Dabei blieb es jedoch nicht: Er fasste der jungen Frau mehrfach an den Po und berührte auch ihr Becken wiederholt in eindeutiger Absicht. Dass die Frau mehrfach äußerte, dass sie das nicht wolle, hielt ihn nicht vom Weitermachen ab.
Bekannter der Frau schritt ein
Die Situation endete schließlich – vorerst – in dem Moment, als ein Bekannter der „Angetanzten“ einschritt und ihn vehement dazu aufforderte, diese sexuell motivierten Zudringlichkeiten sofort zu unterlassen. Die Folge: Der 23-Jährige schnappte sich wenig später eine Weinflasche und schlug diese dem „Störenfried“ mitten ins Gesicht, die Flasche zerbrach und fügte dem Kontrahenten Schnittwunden zu.
Angeklagter gab „Filmriss“ an
Er könne sich „eigentlich an nichts mehr erinnern“, sagte der Angeklagte dazu am Dienstag bei der Verhandlung vor Richter Hofer und den Schöffen. Soweit er wisse, habe er aber lediglich zwei kleine Bier und zwei Wodka-Mischgetränke konsumiert. „Danach hatte ich einen Filmriss“, gab er zu Protokoll. Es werde aber „wohl so gewesen sein wie angeklagt“, bekannte er sich dennoch teilweise schuldig. Er habe den Mann aber nicht absichtlich schwer verletzen wollen, wies er die angeklagte Absichtlichkeit weit von sich.
Ich habe plötzlich einen Schlag gespürt und den Rotwein zunächst für Blut gehalten.
Das männliche Opfer als Zeuge
„Blut“ war zum Glück doch nur Rotwein
Der an diesem Tag Verletzte sprach schließlich als Zeuge davon, dass er „plötzlich einen Schlag verspürte“ und es wohl eine Flasche gewesen sein müsse. Den Rotwein – die Flasche war halb voll – habe er zuerst für Blut gehalten. Warum die Situation so eskalierte, vermochte er nicht zu erklären: „Der Angeklagte war aber meiner Ansicht nach schwer betrunken.“
Frau bei Vernehmung: „Meine Würde verletzt“
Das weitere Opfer – die Frau, der auf Gesäß und Becken gefasst wurde – blieb der Verhandlung fern. Ihre bereits durchgeführte Einvernahme vor der Polizei wurde verlesen. In dieser hatte sie ausgesagt, dass ihr die Situation unangenehm gewesen sei und sie auf eine Weise berührt worden war, die ihre Würde verletzt habe.
Verletzungsabsicht im Urteil nicht festgestellt
Nach kurzer Beratung mit den Schöffen verkündete Hofer das Urteil: 18 Monate bedingte Haft sowie eine unbedingte Geldstrafe von 7200 Euro. Zudem muss er dem verletzten Mann einen Schadenersatz von insgesamt 3000 Euro zahlen. 1000 Euro wurden vom Deutschen in bar im Prozess übergeben, samt Entschuldigung. Das Urteil ist auch deshalb recht milde ausgefallen, weil Hofer „nur“ schwere Körperverletzung sah und eine Absicht nicht feststellen konnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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