Behörden-Gegner bockig

Keine Impfung für Schafe: Bauer (43) vor Gericht

Tirol
31.10.2025 06:00

Einem Osttiroler Landwirt (43) sind die Behörden und deren Anordnungen offenbar ein Gräuel. Zuletzt kam er der Verpflichtung nicht nach, seine 36 Schafe vorbeugend gegen Schafräude behandeln zu lassen. Nun sollte er vor Gericht stehen – doch auch hier zeigte sich offenbar sein Widerwillen.

Der Landwirt blieb der Verhandlung am Landesgericht Innsbruck schlicht und einfach fern – ohne irgendeine Rückmeldung oder Entschuldigung.

So oder so ähnlich war es zuvor wohl der Bezirkshauptmannschaft Lienz und dem Obmann einer Agrargemeinschaft gegangen. Die BH machte im Februar 2025 nämlich eindeutig kund, dass man seine Schafe vorbeugend – mit einem „Räudebad“ oder mit einer Impfung – gegen Räude behandeln müsse, bevor diese auf die Alm aufgetrieben werden. Der Grund: Andere Tiere könnten sonst angesteckt werden.

Auch für Agrarobmann nicht zugänglich
Diese Kundmachung, die ihren Amtsweg von der BH zum Agrarobmann und schließlich via Post zu den betreffenden Bauern machte, ignorierte der Landwirt jedoch hartnäckig. Auf entsprechendes Nachfragen des Agrarobmanns, der als Zeuge aussagte, soll er, wenn überhaupt, nur patzig und ablehnend geantwortet haben. Telefonanrufe der BH ließ er links liegen und reagierte lediglich mit kurzen Textnachrichten.

Hier hätte der Landwirt erscheinen sollen, er tauchte aber nicht beim Landesgericht auf.
Hier hätte der Landwirt erscheinen sollen, er tauchte aber nicht beim Landesgericht auf.(Bild: Birbaumer Christof)

Beim Almabtrieb noch immer ungeimpft
Fakt ist jedenfalls: Auch nach dem Sommer, also vor dem Almabtrieb, waren die Schafe noch immer nicht entsprechend behandelt oder geimpft, wie eine als Zeugin geladene Veterinärin der Bezirkshauptmannschaft aussagte. Das sahen auch der Staatsanwalt und Richterin Helga Moser als erwiesen an.

„Der Sachverhalt steht fest“, sagte die Richterin dann kurz und bündig in ihrer Urteilsbegründung. Auch der Staatsanwalt hatte zuvor das Vergehen der Gefährdung des Tierbestandes als erfüllt angesehen. Das Urteil lautete auf eine unbedingte Geldstrafe von 1440 Euro – nicht rechtskräftig.

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