Angehörige angeklagt

Frau (85) verdurstet: Tochter und Enkel im Visier

Tirol
29.10.2025 09:23

Es ist ein besonders tragischer Fall, der erst jetzt – wenige Tage vor dem Prozess – ans Tageslicht kam: Die 59-jährige Tochter und der 31-jährige Enkel einer Pensionistin (85) müssen sich nach deren Tod an Dehydrierung im Osttiroler Dölsach kommende Woche am Innsbrucker Landesgericht wegen Vernachlässigung verantworten.

Die Seniorin hatte im Mai nach einem Sturz nicht mehr aufstehen können und war eine Woche lang auf dem Küchenboden in ihren Exkrementen gelegen, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Angeklagten verantworteten sich mit fehlendem Lebenswillen der Frau.

Familie lebte offenbar zurückgezogen
Die 85-Jährige hatte mit ihrer Tochter und dem Enkelsohn in einem gemeinsamen Haushalt gelebt, die beiden waren deren einzige Betreuungspersonen gewesen. Die an Kreislaufbeschwerden leidende gebrechliche Frau stürzte am Morgen des 18. Mai des heurigen Jahres und konnte anschließend nicht mehr selbstständig aufstehen.

Daraufhin soll sie es abgelehnt haben, dass ihre Angehörigen den Arzt verständigen. Über die kommenden sieben Tage sollen die beiden nunmehr Angeklagten die Frau in dieser Lage belassen haben, ohne Hilfe zu holen.

Der Prozess findet am Innsbrucker Landesgericht statt.
Der Prozess findet am Innsbrucker Landesgericht statt.(Bild: Birbaumer Christof)

Flüssigkeitsmangel als Todesursache
Die Angeklagten sollen die 85-Jährige zwar in diesem Zeitraum mit ein wenig Nahrung und Flüssigkeit versorgt haben, jedoch verstarb diese am 26. Mai an den Folgen eines Flüssigkeitsmangels in der Wohnung. Der Tochter und dem Enkelsohn soll der Gesundheitszustand der Frau bewusst gewesen sein, jedoch soll diese fehlenden Lebenswillen geäußert haben.

Angehörigen drohen bis zu 10 Jahre Haft
Nun müssen sich Tochter und Enkelsohn wegen des Vorwurfs des Quälens oder der Vernachlässigung einer unmündigen oder wehrlosen Person verantworten. Da die mutmaßliche Tat den Tod des Opfers zufolge hatte, drohen im Falle einer Verurteilung zwischen einem und zehn Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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