Kicker (30) angeklagt

Jux-Fußballturnier endete mit argem Bänderriss

Tirol
03.10.2025 19:00

Ein spaßig angelegtes Pfingst-Fußballturnier im Juni im Tiroler Pitztal hatte nun ein Nachspiel vor Gericht. Ein Spieler (30) soll nämlich den gegnerischen Tormann in den Schwitzkasten genommen und zu Fall gebracht haben. Die Folge: ein dreifacher Bänderriss.

War es eine Frustattacke und ein unglückliches Missgeschick bei einem feuchtfröhlichen Jux-Fußballturnier? Die Anklage der Staatsanwaltschaft: Ein 30-Jähriger soll den Tormann im Schwitzkasten fixiert und damit zu Boden gebracht haben. Beide kamen zu Sturz und der Tormann erlitt einen dreifachen Bänderriss.

Spieler hatte bereits vier Bier intus
Es sei „nur ein Sprung gewesen“, keinesfalls aber könne man von „einem Schwitzkasten reden“, sagte der angeklagte Hobby-Fußballer am Innsbrucker Landesgericht. Das alles sei „aus der Situation heraus entstanden“ und zudem sei bei dem traditionellen Fußballturnier auch – wie jedes Jahr – Bier geflossen. „Ich hatte ungefähr vier Bier getrunken“, gab der Spieler an, der sich für die Aktion, die sich gegen 14 Uhr ereignete, auch damit entschuldigte, dass er eben „kein Profifußballer“ sei.

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Das hat für mich mit korrektem Fußball nichts mehr zu tun.

Der verletzte Tormann

Der verletzte Tormann gab im Anschluss an, dass die Aktion eben nicht aus der Situation heraus und im Rahmen des Spielzugs entstanden sei, sondern alles bereits abgeschlossen gewesen sei. „Ich habe den Ball weggeboxt und ihn bei einer Manndeckung leicht weggeschoben“, berichtete der Zeuge. Wenig später sei er dann „aggressiv und wutentbrannt“ auf ihn zugelaufen und habe ihn in den Schwitzkasten genommen. „Das hat für mich mit korrektem Fußball nichts mehr zu tun“, beklagte er.

Prozess wurde vertagt
Wie es sich wirklich zutragen hat, ließ sich im Anschluss nur schwer eruieren. Weitere Zeugen – teilweise Spieler, teilweise Zuschauer – schilderten den Vorfall unterschiedlich. Einige sahen es als unglückliche Aktion im Zuge einer Flanke, andere sahen hingegen das Vorgehen des Angeklagten losgelöst davon und damit als bewusste Tätlichkeit. Die Verhandlung wurde schließlich zur Einvernahme von weiteren Tatzeugen auf Ende Oktober vertagt

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