Tipps fürs AMS

Arbeitslos – was kann ich jetzt tun?

Wirtschaft
04.02.2014 14:19
Heutzutage ist kaum ein Job mehr wirklich sicher. Arbeitslosigkeit kann jeden treffen - Sparzwänge in vielen Unternehmen, "Restrukturierungen", und schon steht man auf der Straße. War man noch nie in dieser Situation, macht sich zunächst Ratlosigkeit breit: Was kommt nach dem letzten Arbeitstag?

Haben Sie noch keine neue Beschäftigung in Aussicht, sollten Sie so schnell wie möglich den Weg zum AMS in Ihrem Wohnbezirk suchen, um sich dort arbeitslos zu melden und um Arbeitslosengeld anzusuchen. Erfüllen Sie die Bezugsvoraussetzungen, erhalten Sie den AMS-Bezug ab dem Tag, ab dem Sie sich arbeitslos gemeldet haben, vorausgesetzt, Ihr vormaliges Dienstverhältnis ist dann bereits beendet. Denn die Meldung beim AMS können Sie schon durchführen, solange Sie noch beschäftigt sind, wenn bereits klar ist wann das Dienstverhältnis enden wird. Die Meldung kann auch elektronisch erfolgen.

Sie müssen bei Vorab-Meldung innerhalb von zehn Tagen nach Ende Ihrer Beschäftigung beim AMS persönlich vorsprechen, um das AMS-Geld tatsächlich zu bekommen. Achtung: Diese Zehn-Tages-Frist haben Sie nur, wenn Sie noch während Ihrer aufrechten Beschäftigung die Meldung beim AMS machen. Sonst müssen Sie sofort nach Ihrem letzten Arbeitstag das AMS aufsuchen, damit Sie keine Lücken in der Krankenversicherung haben! Solange Sie AMS-Bezüge erhalten, sind Sie auch ohne Beiträge krankenversichert. Werden Sie arbeitsunfähig, erhalten Sie stattdessen im Rahmen der Bezugsvoraussetzungen Krankengeld. Wie hoch Ihr AMS-Bezug voraussichtlich sein wird, können Sie online berechnen.

Wie geht es nach Antragstellung weiter?
Bei Ihrem Beantragungstermin bekommen Sie einen Folgetermin mitgeteilt. Bei diesem müssen Sie das zum Erst-Termin ausgefolgte Antragsformular mit einigen Unterlagen zurückbringen. Diesen Termin sollten Sie unbedingt einhalten, auch wenn Sie möglicherweise noch nicht alle Unterlagen beisammen haben, denn sonst verschiebt sich der Zeitpunkt Ihres tatsächlichen Bezugsanspruchs bis zu Ihrer tatsächlichen, persönlichen Vorsprache. Andernfalls kann nach diesem Termin im Normalfall bereits über den Bezugsanspruch entschieden werden.

Betreuungsplan
Das AMS erarbeitet mit Ihnen in weiterer Folge einen Betreuungsplan: Darin enthalten sind Maßnahmen, wie Sie rasch wieder zu einer Beschäftigung kommen, beispielsweise Schulungen zum Erhalt oder Erwerb von Qualifikationen. Sie sollten bei der Erstellung des Plans möglichst konstruktiv mitwirken, denn das AMS kann sonst auch einseitig Maßnahmen festlegen, gegen die Sie rechtlich nicht vorgehen können. Verlangen Sie immer eine Kopie dieses Betreuungsplans, falls es zum Streitfall kommen sollte.

Kontrolltermine
Das AMS schreibt Kontrolltermine vor, um Ihre persönliche Situation mitverfolgen zu können. Diese können wöchentlich vorgeschrieben werden, aber auch in längeren Intervallen. Sie müssen diese Termine unbedingt einhalten, um Ihren Anspruch auf AMS-Bezüge zu behalten! Sind Sie verhindert, z.B. wegen Krankheit oder einem Bewerbungsgespräch, teilen Sie dies dem AMS unbedingt zeitgerecht mit und suchen Sie das AMS danach so rasch wie möglich persönlich auf. Auch ist zu beachten, dass Sie gegenüber dem AMS meldepflichtig sind: Das betrifft insbesondere Änderungen Ihres Erwerbsstatus oder auch den Ihres Partners. Bei Verletzung der Meldepflicht droht Bezugsreduktion.

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