In Salzburg galten bei der Sozialhilfe die bundesweit vorgegebenen Höchstsätze. Für Kinder gab es einheitlich 302 Euro ohne Staffelung. Gleichzeitig nützte das Land mit der zuständigen Landesvize Marlene Svazek (FPÖ) Spielräume restriktiv aus: Bei Pflichtverletzungen wurden Bezüge mehrfach gekürzt – bis hin zum völligen Entzug.
Salzburg setzte die Vorgaben des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes vollständig um. Für Alleinstehende und Alleinerziehende betrug der Höchstsatz 1209 Euro, für Paare 1693 Euro. Volljährige in Bedarfsgemeinschaften erhielten 70 Prozent (846 Euro), ab der dritten Person 45 Prozent (544 Euro).
Für Wohnkosten konnten bis zu 30 Prozent zusätzlich gewährt werden. Für Kinder lag der Betrag bei 302 Euro pro Kopf – ohne Staffelung, anders als in Niederösterreich oder Oberösterreich.
Besonders markant waren in Salzburg die Sanktionen
Pflichtverletzungen führten zu Kürzungen: 70 Prozent beim ersten Verstoß, 50 Prozent beim zweiten und bis hin zum völligen Stopp nach vier Pflichtverletzungen. Als Verweigerung galt etwa, wenn arbeitsfähige Personen Integrationsmaßnahmen oder Jobangebote nicht wahrnahmen oder wenn Ausbildungspflichten nicht erfüllt wurden. Das Büro der interimistischen FPÖ-Landeschefin Marlene Svazek betonte, Salzburg schöpfte die bundesrechtlichen Möglichkeiten streng aus.
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