Seit Jahren fühlen sich Bewohner von Leoben-Leitendorf in der Steiermark durch einen Steinbruch gestört. Eine neue Rechtsansicht bringt nun Hoffnung für die Anrainer.
Lärm, Staub, Verkehr – die Anrainer im Stadtteil Leitendorf in Leoben versuchen seit Jahren, den Steinbruch vor ihrer Haustür zu bekämpfen. 2021 kam es zu einem Unfall, Steine hagelten auf die Siedlung nieder, eine Person wurde verletzt. Danach verbot die Bezirkshauptmannschaft Leoben Gewinnungssprengungen – das Landesverwaltungsgericht hob das Verbot allerdings 2022 wieder auf, nachdem die Betreiber Rechtsmittel eingelegt hatten.
„Wurde nie ernsthaft geprüft“
Jurist Werner Anzenberger unterstützt nun die Interessenvertretung der Anrainer. „Es wurde nie ernsthaft geprüft, ob es sich bei dem Steinbruch um einen sogenannten Bagatellbetrieb handelt“, sagt er – wenn das nämlich nicht der Fall ist, erfolge der Abbau illegal. „Für die Bürger ist das unbefriedigend, weil sie die Sache rechtlich nicht weiterbringen können.“ Anzenberger sieht die BH am Zug.
Betreiber: „Alles rechtens“
Dort geht man jedoch von einer gültigen Genehmigung aus, heißt es auf „Krone“-Anfrage. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, Sprengungen zu erlauben, sehe man als bindend an. Die Beschwerden der Anrainer nehme man aber ernst: Lärm- und Staubmessungen wurden vom Land Steiermark durchgeführt und werden gerade ausgewertet. „Wir hatten gerade erst eine Überprüfung. Das ist alles rechtens“, sagt Betreiber Franz Tieber.
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