AK-Service-Tipp

Arbeiten in der Pension: Was wichtig ist

Steiermark
24.09.2025 05:59

Wer sich in der regulären Alterspension etwas dazuverdienen möchte, sollte im Vorfeld unbedingt die wertvollen Tipps von Bernhard Koller, Steuerrechtsexperte in der Arbeiterkammer Steiermark, beherzigen – sonst könnte eine unangenehme Post vom Finanzamt ins Haus flattern.

Grundsätzlich darf man während des Bezugs der regulären Alterspension unbeschränkt dazuverdienen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die anfallenden Steuern auf alle Einkünfte im gesamten Kalenderjahr berechnet werden. Daraus ergeben sich oftmals unerwartete Lohnsteuer-Nachforderungen vom Finanzamt. Für den jährlichen Steuerausgleich sind alle laufenden Löhne und Gehälter und die Pension (ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld) zu addieren und davon zumindest die Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen.

Steuernachforderung
Beträgt das Jahreseinkommen insgesamt nicht mehr als 14.517 Euro (Wert 2025), ist mit keiner Steuernachzahlung zu rechnen. Wird diese Summe überschritten, kommt es in der Regel zu einer Steuernachforderung. Deren Höhe hängt in der Regel vom gesamten Jahreseinkommen und der bereits entrichteten Lohnsteuer ab.

Nachforderung bis zu 40 Prozent
Bei einer Durchschnittspension kann die Steuernachforderung bis zu 40 Prozent des Zusatzverdienstes betragen. Abweichende Regelungen und Zuverdienstgrenzen bezüglich der Pension gibt es etwa bei der Korridorpension, Frühpension oder bei der Witwenpension.

Der Zuverdienstrechner der Arbeiterkammer gibt Auskunft, ob mit Steuernachzahlungen zu rechnen ist.

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