Wenn die Kinder die Schule besuchen, kann das richtig kostspielig und finanziell herausfordernd für Eltern werden. Arbeiterkammer-Steiermark-Experte Thomas Hraba weiß, welche Zuschüsse möglich sind.
Für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Sinne der Schulveranstaltungenverordnung 1995 ist eine finanzielle Unterstützung vorgesehen.
Darunter fallen zum Beispiel Skikurse, Sportwochen, Projektwochen oder auch eine Sprachreise. Dabei gibt es folgende Rahmenbedingungen: Die Dauer der Schulveranstaltung muss mindestens vier Tage betragen. Die Beihilfe wird nur für Schüler und Schülerinnen von AHS und BHS gewährt, für Schüler und Schülerinnen von Volksschulen und Mittelschulen ist dies nicht möglich.
Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung bei Schulveranstaltungen ist außerdem die finanzielle Bedürftigkeit der Schülerin oder des Schülers.
Antrag rechtzeitig einbringen
Je nach der Höhe des Familien-Einkommens, Familienstand und der Familiengröße der Schülerin oder des Schülers beziehungsweise der Erziehungsberechtigten wird eine Unterstützung von bis zu 281 Euro gewährt. Die Antragsstellung muss bei der zuständigen Bildungsdirektion erfolgen, die Frist hierfür endet jeweils am 30. April.
Es empfiehlt sich jedenfalls, sich an den jeweiligen Elternverein der Schule sowie für weitere Informationen an die Bildungsabteilung der steirischen Arbeiterkammer zu wenden.
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