Denn wie der Schweizer "Tages-Anzeiger" berichtet, sind "Speditionsfirmen, welche die Wertsachendepots betreiben, nicht dem Geldwäschereigesetz unterstellt".
Schweizer Zoll erhält keine Kundeninformationen
Der Zoll muss nämlich nur darüber informiert werden, was in den zu Festungen ausgebauten Depots - oft handelt es sich um alte Militäranlagen - gelagert wird. Kundeninformationen werden keine verlangt. Wie Dolf Wipfli, der Chef von "Swiss Datasafe", versichert, prüfe man allerdings, ob alles ordentlich versteuert wurde und ob es erklärbar sei, dass ein Kunde ein bestimmtes Vermögen besitze.
Kurzum, ein Österreicher, dem es gelingt, sein Geld in Schweizer Wertsachen wie eben Gold, Kunst oder Wein anzulegen, kann seinen Reichtum in den sogenannten offenen Zollfreilagern der Eidgenossen lagern - und somit das Bankgeheimnis umgehen.
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