Besitzstörungsvorwurf

Abzockversuch an „amtsbekannter“ Tankstelle

Niederösterreich
17.08.2025 06:30

Ein kurzer Stopp bei einer Automatentankstelle im niederösterreichischen Langenrohr sollte für eine Frau aus Wien teuer werden. Der Besitzer des Betriebs verlangt von ihr ein halbes Jahr später 250 Euro – weil sie für ein paar Sekunden an der Zapfsäule gehalten hatte. Die Frau wehrt sich nun.

Es war an einem sonnigen Wintertag, genau am 3. Februar 2025, als die Wienerin beruflich im Bezirk Langenrohr unterwegs war und am Nachmittag, zwischen zwei Terminen, tanken musste. Sie steuerte eine Tankstelle neben der B19 an – an der Zapfsäule angelangt, bemerkte sie aber, dass es in dem Betrieb kein Personal gab und nur mit Karte an einem Automaten im Freien bezahlt werden konnte. „Ich hatte das davor noch nie getan, darum fuhr ich weiter“, so die Frau.

Über die Zeit hatte sie diesen unbedeutenden Vorfall schon beinahe vergessen, bis sie in der vergangenen Woche – also ein halbes Jahr danach – einen Brief zugestellt bekam.

„Gefährdungs“-Vorwürfe und eine Zahlungsaufforderung
Der Absender: der Betreiber der Automatentankstelle aus Ramsau bei Hainfeld. Der Inhalt des Schreibens: Die Lenkerin hätte sich einst unrechtmäßig auf dem Gelände aufgehalten – eine Zufahrt wäre ihr nämlich nur erlaubt gewesen, wenn sie getankt hätte.

Die Wienerin wurde bei ihrer „Tat“ von einer Überwachungskamera fotografiert. Im Bild unten ...
Die Wienerin wurde bei ihrer „Tat“ von einer Überwachungskamera fotografiert. Im Bild unten rechts: ein schwer sichtbares Schild, auf dem steht, dass Besitzstörungsklagen drohen.(Bild: zVg)

 Außerdem wurde ihr durch dieses „verbotene Handeln“ die Gefährdung anderer Personen vorgeworfen, mit der – durch nichts belegbaren – Behauptung, sie sei zu schnell unterwegs gewesen. Allerdings: Durch Überweisung von 250 Euro könne sie die von ihr begangene „Schuld“ tilgen.

Die Betroffene wandte sich an die – unter anderem – auf die Abwendung absurder Besitzstörungsklagen spezialisierte Wiener Rechtsanwaltskanzlei Arbacher-Stöger & Thaler, die nun ihre Vertretung übernommen hat.

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Besitzstörungsklagen sind ein gut funktionierendes Geschäft geworden. Aber bloß, weil sich die Opfer selten wehren – und aus Angst vor noch höheren Kosten die verlangten Summen bezahlen.

Anwältin Elisabeth Thaler

Tankstellenbesitzer bereits einschlägig bekannt
„Natürlich“, so Elisabeth Thaler, „wird unsere Mandantin der – völlig ungerechtfertigten – Zahlungsaufforderung nicht nachkommen.“ Ein entsprechendes Schriftstück an den Klagsandroher – über den übrigens schon mehrfach in Medien wegen einschlägiger Geldbeschaffungsaktionen berichtet wurde – sei bereits abgeschickt: „Ich gehe davon aus, dass die Sache damit erledigt ist“, sagt die bekannte Anwältin.

Und sie warnt: „Besitzstörungsklagen sind ein gut funktionierendes Geschäft geworden. Aber bloß, weil sich die Opfer selten wehren – und aus Angst vor noch höheren Kosten die verlangten Summen bezahlen.“

Die „Krone“ ersuchte freilich den Automatentankstellenbesitzer um eine Stellungnahme. Bis zur Veröffentlichtung dieses Artikels war leider keine eingelangt.

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