Zwei Sachverhaltsdarstellungen hatten die Justiz Anfang November auf mögliche Straftatbestände aufmerksam gemacht. Nach wochenlanger Prüfung aller Vorwürfe gegen Lindner bestätigte die Staatsanwaltschaft Wien am Dienstag gegenüber der "Krone": "Ja, es gibt Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue (§ 153 Strafgesetzbuch) und der Vorteilsannahme (§ 305 Strafgesetzbuch)." Der Strafrahmen: Ab einem Schaden von 3.000 Euro drohen drei Jahre Gefängnis.
Die ehemalige ORF-Chefin (69), die nach heftiger Kritik erst kürzlich auf ihren Parlamentssitz verzichtete, gab sich am Mittwoch dennoch recht unbeeindruckt: "Davon habe ich auch erst aus der 'Krone' erfahren. Schauen wir einmal, was da jetzt kommt."
Ermittlungen an zwei Schauplätzen
Laut Staatsanwaltschaft werde jedenfalls an zwei Schauplätzen gegen Lindner ermittelt: Erstens wurde der Vorwurf erhoben, dass sie als Vorstandsmitglied der St. Anna Kinderkrebsforschung ihren Lebensgefährten, einen Werber, mit Aufträgen versorgt hätte. Außerdem hätte sie ihren Stiefsohn, einen Kameramann, für einen sechsstündigen Dreh im Spital engagiert, wofür dieser 3.200 Euro verrechnet habe - also einen Stundensatz von 533,33 Euro. Lindner selbst hat stets direkte Geldflüsse bestritten.
Gleichzeitig möchte der Staatsanwalt, dass die Auftragsvergabe Lindners in ihrer Zeit als ORF-Chefin aufgerollt wird: Auch vom Rundfunk hätte ihr Partner auffallend oft Aufträge erhalten. Die ORF-Revision untersucht diese Vorwürfe bereits seit Mitte November.
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