"Legale Personen"

US-Tierschützer wollen Menschenrechte für Affen

Ausland
05.12.2013 08:59
Schimpansen gelten als die nächsten Verwandten der Menschen, Tierschützer in den USA wollen nun einen Schritt weitergehen. Die Organisation Nonhuman Rights Project reichte in dieser Woche bei mehreren Gerichten im Bundesstaat New York Anträge ein, Schimpansen als "legale Personen" anzuerkennen, für die fundamentale Rechte wie körperliche Unversehrtheit und Bewegungsfreiheit gelten.

Damit sollen - so die Organisation - vier Schimpansen aus der Gefangenschaft gerettet und in ein Reservat ausgewildert werden. Das Nonhuman Rights Project argumentiert, dass die sogenannten Habeas-Corpus-Rechte auch für Menschenaffen gelten. Unter diesem alten Grundsatz (lateinisch: "Du sollst über deinen Körper verfügen") versteht die US-Verfassung das Recht eines jeden Gefangenen, die Haftgründe von einem Gericht prüfen zu lassen. Damit soll willkürliche Gefangenschaft verhindert werden. Die US-Verfassung wurde allerdings für Menschen geschrieben und als Basis der US-Demokratie verankert.

"Diese komplexen Lebewesen haben Grundrecht auf Freiheit"
"Unsere juristischen Anträge und Vermerke sowie eidesstattliche Erklärungen von einigen der respektiertesten Wissenschaftler der Welt legen eindeutig dar, warum diese kognitiv komplexen, selbstständigen Lebewesen das Grundrecht haben, nicht in Gefangenschaft zu sein", erklärten die Tierschützer.

Das Nonhuman Rights Project setzt sich für den Schimpansen "Tommy" ein, der in dem Ort Gloversville im Bundesstaat New York in einem Käfig haust. Die Organisation will auch den 26-jährigen "Kiko" befreien, den Privatleute in der Stadt Niagara Falls bei sich im Haus halten. Außerdem kämpft sie für die Freiheit der Schimpansen "Hercules" und "Leo", an denen ein Forschungsinstitut in der Nähe der Metropole New York Tierversuche durchführt.

Causa "Hiasl": Ähnlicher juristischer Streit auch in Österreich
Ähnliche Vorstöße gab es auch schon früher in den USA - diese scheiterten aber. Ebenso kämpften 2008 Tierschützer in Österreich um Grundrechte für einen Affen namens "Hiasl". Der Fall ging bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte , wo er 2010 allerdings wegen eines "Formfehlers" abgewiesen wurde.

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