"Tatsache ist, und das geht auch aus der Stellungnahme der Secession deutlich hervor, dass die Republik Österreich auch in den 1970er-Jahren mit dem Ausfuhrverbot im Rücken über einen Ankauf des Beethovenfrieses von Erich Lederer verhandelt hat", so Weber. Lederer habe niemals frei entscheiden können, sein Kunstwerk auszuführen oder zu verkaufen.
Kreisky verhandelte "auf Basis des Ausfuhrverbots"
Es sei richtig, dass sich der damalige Bundeskanzler Bruno Kreisky in die Verhandlungen eingeschaltet habe: "Tatsache ist: Bruno Kreisky hat bewirkt, dass zumindest über einen Kaufpreis geredet wurde, der nicht einer Enteignung gleichkam. Dafür konnten ihm die Lederers auch dankbar sein. Tatsache ist aber auch: Kreisky hat freundlich im Ton verhandelt und Budget freigemacht, aber genauso wie bis zu diesem Zeitpunkt auf Basis des Ausfuhrverbots verhandelt. Und das ist der springende Punkt", heißt es in einer Reaktion der Erbengemeinschaft weiter.
Das 1902 erstmals gezeigte monumentale Wandgemälde, das als eines der Hauptwerke des Wiener Jugendstils gilt, wurde nach der Enteignung der Familie Lederer in der NS-Zeit zwar formell zurückgegeben, aber mit einem Ausfuhrverbot belegt und schließlich 1973 durch die Republik gekauft. Bereits 1999 war die Rückgabe von der Kommission für Provenienzforschung behandelt und abgelehnt worden.
Mit einer Novelle des österreichischen Kunstrückgabegesetzes 2009 seien allerdings nun die Voraussetzungen für eine Restitution gegeben, argumentieren zwei durch unterschiedliche Anwälte vertretene Erbengruppen. In den kommenden Monaten werden sich die Kommission für Provenienzforschung und der Restitutionsbeirat mit dem Fall beschäftigen.










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