In einem anderen Punkt wurde Eccher vom Schöffensenat wegen falscher Zeugenaussage schuldig gesprochen und zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Eccher hatte vor dem Korruptions-Untersuchungsausschuss am 14. Februar 2012 ausgesagt, nicht gewusst zu haben, dass der damalige BZÖ-Nationalratsabgeordnete Klaus Wittauer von der Telekom Geld für den Wahlkampf der Orangen organisierte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Richter: "Wissentlichkeit" nicht nachgewiesen
Laut Richter Michael Tolstiuk musste Eccher wissen, dass über Wittauer Telekom-Gelder dem BZÖ zufließen sollten. Der Staatsanwaltschaft sei es jedoch nicht gelungen, dem ehemaligen BZÖ-Geschäftsführer die für die Verwirklichung der inkriminierten Geldwäsche erforderliche "Wissentlichkeit" um die verbrecherische Herkunft der Gelder nachzuweisen.
Über Anweisung Ecchers waren drei offene Rechnungen der BZÖ-Agentur "Orange" aus dem Nationalratswahlkampf 2006 mit Geld bezahlt worden, das die Telekom auf Basis von Scheinrechnungen dem BZÖ-nahen Werber Kurt S. zukommen hatte lassen. Eccher hatte stets versichert, er habe im Zusammenhang damit von einem Deal mit der Telekom und möglichen Gesetzwidrigkeiten keine Ahnung gehabt. "Vielleicht wollte man auch nicht unbedingt, dass ich was weiß", merkte er dazu an.
BZÖ-Berater schwächt Vorwürfe gegen Eccher ab
Eccher war ausschließlich vom ehemaligen BZÖ-Berater Kurt Lukasek belastet worden, der im Ermittlungsverfahren angegeben hatte, es sei "mit Sicherheit davon auszugehen", dass Eccher "Bescheid wusste". Lukasek, der sich derzeit beruflich in Abu Dhabi aufhält, wurde über eine Video-Konferenz mit der österreichischen Botschaft in Abu Dhabi als Zeuge vernommen. Er bezeichnete nun seine ursprünglichen Angaben als "strukturellen Rückschluss" - Eccher habe im fraglichen Zeitraum dem überschaubaren Führungsgremium des BZÖ angehört, weshalb er davon ausgegangen sei, dass Eccher wusste, woher Gelder kommen und wofür diese verwendet werden.











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