Den Beschluss hat das Land Steiermark bereits im Vorjahr gefasst (wir haben berichtet), jetzt wurde es amtlich: Das Land klagt die Familie Tement auf gut 600.000 Euro Schadenersatz. Im Zentrum des Konflikts steht die südsteirische Weinstraße, die 2023 abgerutscht war. Die erste Verhandlung könnte im September stattfinden.
„Es geht um viel Steuergeld“, begründet Waltraud Bauer-Dorner, Leiterin des Verfassungsdienstes des Landes Steiermark, den ungewöhnlichen Schritt am Donnerstag gegenüber der „Krone“. Zuletzt hätte es zwar immer wieder so ausgesehen, als ob es doch noch zu einem Vergleich kommen könnte, „daraus wurde letztendlich aber nichts“.
Zur Erinnerung: Der Ursprung des Konflikts wurzelt im Jahr 2019. Damals sorgte eine Waldrodung am Graßnitzberg im südsteirischen Straß für Aufregung. Die BH Leibnitz gab dem bekannten Winzer Manfred Tement trotz unzähliger Widerstände im Vorfeld grünes Licht für diese Maßnahme. Dass die Winzer ausgerechnet auf einer besonders steilen Fläche einen Schutzwald rodeten, um einen neuen Weinhang zu errichten, sorgte für viel Kritik.
Die prophezeiten Probleme traten rasch ein. Die darüberliegende Straße begann bereits wenige Monate später nachzugeben, bis dann ein Teil der
L613 im Mai 2023 nach starkem Regen gänzlich abrutschte. Eine monatelange Straßensperre und aufwändige Sanierungsarbeiten waren die unangenehmen Folgen für Anrainer und Touristen sowie die Straßenerhalter.
630.000 Euro Schadenssumme
Und genau diese Rechnung soll der Weinbauer nun präsentiert bekommen: „Insgesamt geht es um Schadenersatzzahlungen von etwa 630.000 Euro. Vergleichsgespräche verliefen leider neuerlich ergebnislos. Da die Forderungen derart weit auseinanderliegen, bleibt uns nichts anderes übrig, als Klage einzubringen“, sagte Waltraud Bauer-Dorner, Leiterin des Verfassungsdienstes des Landes Steiermark, bereits im September 2024 zur „Krone“.
Hier muss man sich schon die Frage stellen, ob die Behörden für einen prominenten Projektwerber alle Augen zugedrückt haben.
Lambert Schönleitner, Kontrollsprecher der Grünen
Mit Stempel vom 24. Juni 2025 ist die Klage nun „amtlich“: „Wir mussten den Vergleichsgesprächen jetzt ein Ende setzen, da mit Ende Juni der Verjährungsverzicht verstrichen wäre“, sagt Bauer-Dorner. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die beklagte Partei bewusst auf Zeit gespielt hat: „Aber diese Frist hatten wir natürlich zu jeder Zeit im Auge.“
Im Regelfall erhält die beklagte Partei im nächsten Schritt eine Aufforderung zur Äußerung durch einen Richter. Ende September könnte es dann zur ersten Tagsatzung am Landesgericht für Zivilrecht kommen. Das Land selbst wird aufgrund der hohen Summe, um die es geht, von einem Anwalt begleitet. „Das Land kann sich in so einem Fall nicht selber vertreten“, weiß Bauer-Dorner.
Die Rechtsvertretung der beklagten Partei sagte übrigens im Vorjahr auf „Krone“-Anfrage, dass deren Gutachter zu folgendem Ergebnis kam: „Der Straßenerhalter ist für die Rutschung verantwortlich. Wir fordern vom Land Schadenersatz im mittleren sechsstelligen Bereich.“
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