Nach dem schrecklichen Amoklauf in Graz ist der private Besitz von Schusswaffen wieder in den Fokus gerückt. Der Zugang zu Gewehren und Pistolen soll jedenfalls künftig erschwert werden. Doch wie viele solche Waffen sind – legal – in Niederösterreich schon im Umlauf?
Schock, Trauer, Verzweiflung – der Amoklauf mit Todesschüssen in einer Grazer Schule hat das Land verändert. Plötzlich kann es mit einer schon oftmals geforderten Reform des Waffenrechts nicht schnell genug gehen. Künftig soll es nicht mehr ganz so leicht sein, zu einem Gewehr oder einer Pistole für den „Hausgebrauch“ zu kommen.
„Bewaffnetes“ Bundesland
Dass auch Niederösterreich ein durchaus „bewaffnetes“ Bundesland ist, zeigt ein Blick auf die aktuelle Statistik des Innenministeriums. Immerhin sind zwischen Enns und Leitha 80.246 Personen als Waffenbesitzer registriert. Allein mit Jägerinnen und Jägern lässt sich diese Zahl wohl nicht erklären. Was noch aufrüttelnder erscheint: Die privaten Haushalte im weiten Land sind mit aktuell 439.269 Schusswaffen aufgerüstet – das sind im Schnitt 5,5 Schießeisen pro gemeldetem Besitzer.
Was verboten, was erlaubt ist
Generell werden im Waffenrecht drei Kategorien unterschieden. Kategorie A umfasst verbotene Waffen und Kriegsmaterial – also etwas Pumpguns und Handgranaten. Deren Besitz ist nicht erlaubt. In die Kategorie B fallen Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schusswaffen. Diese können legal erworben werden, Voraussetzung ist ein Waffenpass oder eine Waffenbesitzkarte sowie ein Mindestalter von 21 Jahren. Unter Waffen der Kategorie C versteht man Büchsen und Flinten. Diese sind schon ab dem 18. Lebensjahr erlaubt, die Besitzer dürfen sie aber nicht so ohne weiteres mit sich tragen.
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