Der aus äußerst tristen familiären Verhältnissen stammende Bursch - sein Stiefvater hatte ihn wiederholt schwer misshandelt, seine Mutter soll ihn im Schlafanzug in die Volksschule geschickt haben, worauf er auf Veranlassung des Jugendamts in diverse Heime kam - hatte das spätere Opfer in einem Supermarkt kennengelernt. Daraus entwickelte sich eine Art Freundschaft.
Dass diese am 9. Mai im Bezirk Ottakring blutig zu Ende ging, nachdem man gemeinsam Alkohol und Drogen konsumiert hatte, erklärte der an Schizophrenie leidende Bursche - er war zum Tatzeitpunkt erst 16 Jahre alt - dem Schwurgericht folgendermaßen: Der 35-Jährige habe ihm gegenüber behauptet, ein kleines Mädchen vergewaltigt zu haben. Er habe ihm sogar die Stelle gezeigt. Dort wären tatsächlich Wäschestücke gelegen. Da sei er "ausgezuckt" und habe dem Mann zunächst ins Gesicht geschlagen, erklärte der Angeklagte.
90 Hieb- und Stichverletzungen festgestellt
Infolge des vorher eingenommenen Mephedrons habe er von dem Mann nicht mehr ablassen können. "Ich habe einen Hänger gehabt. Ich konnte nicht mehr aufhören", so der Jugendliche. So prügelte der 16-Jährige wie von Sinnen auf den 35-Jährigen ein. Danach griff er offenbar nach allem, was in seiner Reichweite lag: Er schlug mit Holzlatten, einer Bratpfanne und einem Skistock den 35-Jährigen bis zur Bewusstlosigkeit, ehe er ihm mit zwei Scheren in die Brust stach. Wie der Gerichtsmediziner darlegte, erlitt das Opfer mindestens 50 von den Scheren herrührende Stichverletzungen, mindestens 20 Stiche mit dem Stock und mindestens zehn wuchtigen Schläge mit stumpfen Gegenständen.
Auch eine psychisch kranke 29-Jährige - angeblich die Ex-Freundin des Umgekommenen - war bei der blutigen Tat anwesend - jedoch nicht an den Handlungen beteiligt. Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung der Frau im Maßnahmevollzug wurde daher von den Geschworenen einstimmig abgewiesen. Die Frau leidet ebenfalls an Schizophrenie und war exakt drei Tage vor der Bluttat als ungefährlich aus einer geschlossenen Anstalt entlassen worden.
Richterin: "Besonders grausame Tatbegehung"
Beim 17-Jährigen wurden das Geständnis sowie "die extrem mindergünstigen Erziehungsverhältnisse" mildernd berücksichtigt, wie die Richterin in der Urteilsbegründung ausführte. Auch "die schwere Erkrankung, die einem Schuldausschließungsgrund nahekommt" wurde als Milderungsgrund gewertet. Erschwerend war demgegenüber "die besonders grausame Tatbegehung, die für das Opfer qualvoll war".
Der Teenager nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.










Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.