Damals wurde beschlossen, dass auch die ältere Generation einen Beitrag leisten muss, weil jüngere durch die Reformen der letzten Jahre ohnedies vergleichsweise weniger Pension herausbekommen werden. Daher gab es schon für 2013 nur eine Anpassung um 1,8 Prozent (ein Prozent unter der Inflationsrate).
Für 2014 sind es nun 1,6 Prozent (0,8 Prozent unter der Inflationsrate, die von August 2012 bis Juli 2013 mit 2,4 Prozent errechnet wurde). Die volle Abgeltung der Teuerung erhalten nur die Ausgleichszulagenbezieher. Der Richtwert für Alleinstehende steigt um 2,4 Prozent auf 857,73 Euro.
Pensionsantrittsalter bleibt Hauptproblem
Das Hauptproblem bleibt aber das niedrige Pensionsantrittsalter, das trotz unzähliger Reformen in den letzten 20 Jahren 2012 im Schnitt wieder nur bei 58,4 Jahren lag. Verantwortlich dafür ist die SPÖ-ÖVP-Regierung, die Frühpensionen viel zu lange finanziell begünstigte (z.B. durch die "Hacklerpensionen").
Sozialminister Rudolf Hundstorfer erwartet ab 2014 langsam Besserung. Am 1. Jänner treten zwei Reformen in Kraft, die die Frühpension erschweren: Zum einen wird die Invaliditätspension für unter 50-Jährige abgeschafft, zum anderen werden Reha-Maßnahmen verstärkt. In die "Hacklerpension" kann man künftig erst ab 62 gehen.











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