Die Gerichtsgebühren wurden in Österreich mit Anfang April um fast ein Viertel erhöht. Heftige Kritik kommt nun auch vom Präsidenten der steiermärkischen Rechtsanwaltskammer. Er ortet eine „versteckte“ Steuer sowie eine „massive Einschränkung im Zugang zum Recht für die Bevölkerung“.
Mit 1. April wurden die Gerichtsgebühren in Österreich um 23 Prozent, also fast ein Viertel, erhöht. Das betrifft sowohl Zivilverfahren als auch Scheidungen oder Firmenbucheintragungen. Und das, obwohl Österreich schon zuvor europaweiter Spitzenreiter bei Gerichtsgebühren war: Laut einer Studie des Europarates kassiert die Republik mit jährlich 1,5 Milliarden Euro rund 200 Millionen mehr, als der gesamte Justizbetrieb kostet.
Bei gewissen Streitwerten erreichen die Gerichtsgebühren schon mehr als die Hälfte des eigentlichen Betrags, um den es geht.
Michael Kropiunig, Präsident der steiermärkischen Rechtsanwaltskammer
Bild: René Strasser
Geld könnte mehr Richter finanzieren
Ein „Körberlgeld“ für die Finanzministerin, wie Michael Kropiunig, Präsident der steirischen Rechtsanwaltskammer, kritisiert. Denn: In dringend nötige neue Planstellen für Richter oder Staatsanwälte fließt das Geld nicht. Kropiunig ortet eine „massive Einschränkung im Zugang zum Recht für die Bevölkerung“. Beispiel: Bei einem Zivilverfahren mit Streitwert 7000 Euro, das sich über alle drei Instanzen zieht, sind seit 1. April 4352 Euro an Gebühren fällig – also mehr als die Hälfte des eigentlichen Werts!
„Hinzu kommt, dass Rechtsschutzversicherungen gewisse Bereiche ja nicht abdecken und es allenfalls auch zu einer Erhöhung der Prämien kommen könnte“, so der Jurist.
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