Nach dem U-Ausschuss, der Aufklärungsarbeit im Landtag und im Ressort sowie dem Bekanntwerden des Rohberichts sind die Vorwürfe nicht unbedingt neu - und doch zeigen sie Schwachstellen und Kontrolllücken auf, an deren Behebung inzwischen gearbeitet wird. Die Prüfer kritisieren im Bericht etwa, dass im Finanzmanagement und in der Buchhaltung des Landes Salzburg kein wirksames, effizientes und umfassendes internes Kontrollsystem eingerichtet war. Transparenz, Kontrollautomatik, Vier–Augen–Prinzip, Funktionstrennung sowie Mindestinformation seien dadurch nicht sichergestellt gewesen. Dies habe jene Vorfälle begünstigt, die nun Gegenstand gerichtlicher und parlamentarischer Untersuchungen sind.
In seiner Stellungnahme weist das Land auf zwischenzeitlich erfolgte Landtagsbeschlüsse hin. Es seien zwei Arbeitsgruppen eingerichtet worden, welche sich unter anderem mit einem internen Kontrollsystem auseinandergesetzt hätten. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen würden in den nächsten Wochen vorliegen und sollten konkrete Aussagen über die Gestaltung eines internen Kontrollsystems sowie die Umsetzung der Prinzipien Transparenz, Kontrollautomatik, Funktionstrennung und Mindestinformation enthalten.
Fehlende Vollständigkeit unf Transparenz bemängelt
Weiters beanstandet der Rechnungshof, dass Vermögenswerte (insbesondere Wertpapiere und Forderungen) und Schulden des Landes Salzburg nicht vollständig und transparent in der Buchhaltung erfasst waren. Wegen nicht sachgerechter Vollmachtserteilung durch die jeweiligen Finanzreferenten "entstand eine Kontrolllücke, die es ermöglichte, Konten ohne Wissen und Zugriff der Landesbuchhaltung zu eröffnen. Dies führte dazu, dass mindestens 300 Bankkonten mit Umsätzen von 9,5 Milliarden Euro im Jahr 2012 im Rechnungswesen des Landes Salzburg nicht erfasst waren."
Das Land sagte dazu, dass die Vollmachten bereits im Jänner "auf das für die Alltagsarbeit notwendige Ausmaß" reduziert worden seien. Und für die Zeit nach dem Abbau des Finanzportfolios gelte das mit einstimmigem Beschluss in der Verfassung verankerte Prinzip der risikoaversen Finanzgebarung.
Kritik an Abwicklung und Auflösung der Finanzgeschäfte
Die Prüfer kritisierten zudem, dass nur ein einzelner Mitarbeiter über die Abwicklung und Auflösung dieser 300 Finanzgeschäfte entschieden habe. Die Auflösungsbeträge bezüglich der 245 Derivate hätten einen negativen Saldo der Ein- und Auszahlungen für das Land Salzburg in Höhe von rund 49 Millionen Euro ergeben. "Darunter fallen neben positiven Auflösungen u.a. auch eine Zahlungsverpflichtung von rund 56 Millionen Euro aus der vorzeitigen Beendigung von Finanzgeschäften zwischen dem Land Salzburg und der Deutschen Bank AG."
Das Land Salzburg betonte in seiner Stellungnahme, die Auflösungen im Herbst seien explizit durch den damaligen Landesfinanzreferenten David Brenner angeordnet gewesen, "wobei gemäß einem internen Aktenvermerk des Leiters der Finanzabteilung die Vorgabe gewesen sei, ohne Nachteil für den Rechnungsabschluss des Landeshaushalts vorzugehen und eine Situation zu schaffen, die den damals geltenden Richtlinien entsprechen würde".











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